Norm
MG §19 Abs2 Z10 CRechtssatz
Als Unternehmen ist eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit zu verstehen, die neben den Betriebsmitteln unter anderem auch den Standort, der wieder den Kundenkreis beeinflusst, diesen selbst, die Einrichtung und dergleichen umfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0068501Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018