Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1996 Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ *****. Die Antragsgegnerin hat mit einem mit der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin abgeschlossenen Vertrag vom 6. 6. 1984 diese Liegenschaften samt den darauf befindlichen Gebäuden in Bestand genommen. Dass Miete und nicht Pacht vorliegt, wurde in einem Schiedsverfahren rechtskräftig entschieden. Am 5. 3. 1998 begehrte die Antragstellerin die “Feststellung des nach § 12... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltspflicht des Vaters für Carola, Tanja und Katrin von bisher monatlich S 3.800, S 3.800 und S 3.300 ab dem 1. 1. 2001 auf S 4.100, S 4.100 und S 3.400 pro Monat; das Erhöhungsmehrbegehren von S 900, S 900 und S 1.100 pro Monat wies es ab. Es stellte im Wesentlichen fest, die Kinder befänden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Das Durchschnittseinkommen des Vaters betrage einschließlich anteiliger Sonderzahlungen rund S 25.700; wei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus *****. Seit 1. 1. 1995 schreibt ihr die Antragsgegnerin einen höheren Hauptmietzins vor, wobei sie sich auf § 46a Abs 2 und 4 MRG berufen hat. Am 23. 6. 2000 hat die Antragsgegnerin bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien die Überprüfung des ihr vorgeschriebenen erhöhten Hauptmietzinses beantragt; das Verfahren wurde mittlerweile gemäß § 40 Abs 2 MRG gerichtsanhängi... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs8MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Die Präklusionsbestimmung des § 16 Abs 8 MRG ist bei einer Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 4 MRG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 9/02p Entscheidungstext OGH 12.02.2002 5 Ob 9/02p 5 Ob 189/04m Entscheidungstext OGH 14.09.2004 5 Ob 189/04m Auch; Beisatz: Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte war Eigentümerin von zwei Liegenschaften mit einem Wohnhaus und einer Tischlereiwerkstätte. Die klagende Bank hatte ihr Kredite von rund 7 Mio S eingeräumt, die auf den Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurden. Am 4. 8. 1999 wurde die von einer anderen Gläubigerin beantragte Zwangsversteigerung der Liegenschaften bewilligt und im Grundbuch angemerkt. Die Klägerin trat dem Zwangsversteigerungsverfahren am 10. 12. 1999 bei. Im Februar 2000 vermi... mehr lesen...
Begründung: Im derzeitigen Verfahrensstadium ist nur mehr die Höhe des vom Antragsteller gemäß § 46a Abs 5 MRG geforderten Hauptmietzinses strittig. Das die Mietzinserhöhung rechtfertigende Ereignis - das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses - fand im Jahr 1979 statt; das Anhebungsbegehren wurde 1996 gestellt. Ausgehend von der Feststellung, dass der angemessene Hauptmietzins für das vom Antragsteller gemietete Geschäftslokal im Jahr 1979 S 400,-- netto pro m2 betrug, ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat im vorliegenden Fall die Zulässigkeit eines ordentlichen Revisionsrekurses mit der
Begründung: bejaht, es sei bisher vom Obersten Gerichtshof die Frage nicht eindeutig geklärt worden, wann eine beachtliche Mietzinserhöhung im Sinn des § 46a Abs 4 Z 2 MRG vorliege. Im Weiteren sei die Behauptungslast nach § 46a Abs 4 Z 3 MRG noch nicht ausreichend geklärt. Das Rekursgericht hat im vorliegenden Fall die Zulässigkeit eines ordentlichen Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses ***** in*****, in dem die Beklagte Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoß und ersten Obergeschoß zu einem derzeitigen monatlichen Hauptmietzins von S 26.000 (d.i. ein durchschnittlicher Quadratmeterzins von S 63,70) gemietet hat. Im Mietvertrag vom 29. 4. 1983 findet sich in der Eingangsformel folgende Mieterbezeichnung: "Firma H***** Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in***** Franz J. H*****, geboren 19. 12. 1944, ***** als M... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 24. 7. 1987 mietete die Antragsgegnerin von der Antragstellerin das Geschäftslokal top ***** im Haus ***** zu einem Hauptmietzins von S 17.920. Es war vereinbart, dass das Betriebsobjekt innerhalb des Konzerns weitergegeben werden kann. Der Betriebsgegenstand der Antragsgegnerin ist unter anderem die Verwaltung eigener Vermögenswerte und der Handel mit Waren aller Art. Die Antragsgegnerin schloss mit ihrer 100 %-igen "Enkelgesellschaft", der B****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist seit 1913 Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in einem Haus in Wien. Sie schloss am 20. 7. 1979 mit der Beklagten einen Untermietvertrag. Es wurde ein wertgesicherter Untermietzins von 10.000 S inklusive der öffentlichen Abgaben und Betriebskosten vereinbart. Im Jahr 1997 veräußerte die Mehrheitsgesellschafterin der Klägerin ihre Anteile an eine Bank. Der Hauptmietzins betrug damals 7.500 S, die Betriebskosten 6.500 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Hauptmietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Objekt mit S 104.105,-- fest. Das Rekursgericht ersetzte diesen Betrag durch den Betrag von S 86.962,77 und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für zulässig, weil keine Rechtsprechung dazu bestehe, ob Apotheken zu ertragsschwachen Nahversorgungsunternehmen zählen. Die gegen diese Rekur... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 20. 1. 1973 hat die Warenhandelsgesellschaft m. b. H., in der Folge unbenannt auf G***** Warenhandels GesmbH, sämtliche im Erdgeschoß des Hauses *****, gelegenen Betriebsräume von Karl K*****, einem Rechtsvorgänger der Antragsgegner, in Bestand genommen und dort einen Supermarkt betrieben. Gesellschafter der (G*****) Warenhandelsgesellschaft m. b. H. waren KR Ern(e)st G***** zu 75,1 % und dessen Ehegattin Hedwig G***** zu 24,9 %. Im Jahr 1987 wu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 bis 18 MRG normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte der gegenständlichen Mietrechtssache kann auf die zu 5 Ob 109/98k (ecolex 1998, 712 = immolex 1998, 263/167 = EWr I/12a/47 = RdW 1999, 23 = WoBl 1999, 159/71) ergangene Entscheidung des erkennenden Senates verwiesen werden. Demnach steht fest, dass durch einen Gesellschafterwechsel bei der Antragstellerin am 1. 11. 1993 der Mietzins-Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG verwirklicht wurde. Ein Schreiben der Antragsgegnerin vom 26. 4. 1994, in dem... mehr lesen...
Begründung: Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin richtet sich gegen die zweitinstanzliche Bestätigung der Feststellung, dass die Nutzfläche des Geschäftslokals, dessen Hauptmietzins nach einer gemäß § 12 Abs 3 aF MRG verlangten Anhebung überprüft werden soll, 164,46 m2 beträgt. Zu diesem Teil seiner Entscheidung sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *in * W*. Mit Mietvertrag vom 21. 12. 1976 mietete Hubert S* in diesem die Geschäftsräumlichkeit top Nr 3, mit Mietvertrag vom 15. 9. 1982 im selben Haus das Geschäftslokal top Nr 4. In diesen Geschäftsräumlichkeiten wurde von Hubert S* das Einzelhandelsunternehmen "Ing. Herbert E*" betrieben. Mit Notariatsakt vom 27. 11. 1996 brachte Hubert S* dieses Einzelhandelsunternehmen per 28. 2. 1996 in die neu ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1. 10. 1968 Hauptmieter des Geschäftslokals top Nr 3/5 im Haus ***** in *****. Das im Geschäftslokal von den Antragstellern betriebene Unternehmen wurde mit 1. 1. 1984 an deren Sohn Robert Z***** verpachtet. Seit 1. 1. 1995 begehrt der Antragsgegner, für den am vermieteten Geschäftslokal Wohnungseigentum begründet ist, von den Antragstellern einen gemäß § 46a Abs 3 MRG angehobenen (1/15tel Anhebung) Hauptmietzins mit der
Begründung: , das... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO, § 37 Abs 3 Z 16 MRG). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph 528 a, ZPO, Paragraph 37, Absatz 3, Z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** in *****. Am 17. 10./1. 12. 1972 wurde ein zwischen ihnen und der F***** H***** GmbH bestehender Hauptmietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus teilweise abgeändert. Ab 1. 1. 1975 wurde ein Hauptmietzins von S 6.000,-- monatlich vereinbart. Die Firma F***** H***** GmbH wurde im Jahr 1974 in die H***** F***** GmbH NFG KG umgewandelt. Über das Vermögen dieser Firma wurde am 8. 4. 1992 das Ausgleichsverf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses ***** in*****, die Zweitantragsgegnerin ist Mieterin der Geschäftsräumlichkeiten top Nr R 1 in diesem Haus und betreibt dort einen Billa-Markt. Die "J*****" Handel mit Waren aller Art Gesellschaft mbH ist Alleinaktionärin der Zweitantragsgegnerin. Alleingesellschafterin der J***** Handel mit Waren aller Art Gesellschaft mbH ist die B***** AG. Im Sommer 1996 wurden sämtliche Aktien der B***** AG von der Karl W***** Privatsti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, daß die Antragsgegnerin gemäß § 46a Abs 3 MRG gegenüber der Antragstellerin berechtigt sei, den monatlichen Hauptmietzins für das Geschäftslokal in Wien *****, von zuvor 4.872,38 S per 1. 1. 1995 auf S 5.568,57 anzuheben. Es führte in der rechtlichen Beurteilung aus, zwischen den Parteien sei unstrittig, daß die Antragsgegnerin jedenfalls dem Grunde nach berechtigt sei, den Mietzins per 1. 1. 1995 gemäß § 46a Abs 3 MRG anzuheben. Hinsic... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1994 beantragte die "Grundstücksgemeinschaft der Häuser L*****/B***** in L*****", damals bestehend aus Anton T*****, Maria T*****, Camilla F***** und Walter Michael H*****, vertreten durch den Mehrheitseigentümer und Hausverwalter Anton T*****, dieser wiederum rechtsanwaltlich vertreten, bei der Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt L***** unter Berufung auf den Anhebungstatbestand des § 46a Abs 5 MRG die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses K***** in *****. Am 26. 6. 1990 wurde zwischen ihm und der G*****gesellschaft mbH ein Mietvertrag über ein im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenes Geschäftslokal abgeschlossen, worin ein Bestandzins von monatlich S 10.000 vereinbart wurde. Damals waren Peter Ö***** und Franz L***** (= der nunmehrige Antragsgegner) zu je 50 % Gesellschafter der G*****gesellschaft mbH. Unter Punkt V des Mietvertrages wurde damals vereinbart: Der A... mehr lesen...
Begründung: In dritter Instanz ist nicht mehr strittig, daß die Antragstellerin, in deren Haus F***** die Antragsgegnerin seit März 1984 ein Geschäftslokal gemietet hat, gemäß § 12a Abs 3 MRG zur Anhebung des Hauptmietzinses berechtigt ist, sollte dem nicht ein vertragliches Weitergaberecht der Antragsgegnerin entgegenstehen. Die diesbezüglichen Bestimmungen im Mietvertrag (§ 9 bzw § 13) lauten: In dritter Instanz ist nicht mehr strittig, daß die Antragstellerin, in deren Haus ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs4 Z2
Rechtssatz: Eine nur vorübergehende (einvernehmliche) Anhebung des Mietzinses (hier 1963 auf die Dauer von zwei Jahren zur Abdeckung der Kosten für das Ausmalen des Stiegenhauses) erfüllt nicht den Tatbestand einer Mietzinsvereinbarung iSd § 46a Abs 4 Z 2 MRG (hier iVm § 16 Abs 1 Z 4 MG). Entscheidungstexte 5 Ob 114/99x Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** Wien, N*****gasse *****/B*****gasse *****. Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals top 8 in diesem Haus. Mit Schreiben vom 29. 11. 1994 anerkannten die Rechtsvertreter der Antragsgegner die "L*****" HandelsgmbH gemäß § 46a Abs 5 MRG per 1. 1. 1995 als Hauptmieter des Geschäftslokals. Am 21. 1. 1995 erwarb der Antragsteller das Unternehmen der "L*****" HandelsgmbH und trat damit ex lege in deren Hauptmietver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Die Rechtsansicht, eine nur vorübergehende (einvernehmliche) Anhebung des Mietzinses (hier 1963 auf die Dauer von zwei Jahren zur Abdeckung der Kosten für das Ausmalen des Stiegenhauses) erfülle nicht den Tatbestand einer Mietzinsvereinbarung iSd § 46a Abs 4 Z 2 MRG (hier iVm § 16 Abs 1 Z 4 MG), ist durch die Judikatur des OGH gedeckt (1 Ob 91/97g = WoBl 1998, 217/237; auch die E 5 Ob 491/97k = WoBl 1998, 222/140 ha... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs4 Z2
Rechtssatz: Eine nur vorübergehende (einvernehmliche) Anhebung des Mietzinses (hier 1963 auf die Dauer von zwei Jahren zur Abdeckung der Kosten für das Ausmalen des Stiegenhauses) erfüllt nicht den Tatbestand einer Mietzinsvereinbarung iSd § 46a Abs 4 Z 2 MRG (hier iVm § 16 Abs 1 Z 4 MG). Entscheidungstexte 5 Ob 114/99x Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Haus P*****gasse 12 in der K***** Innenstadt. Insgesamt hat sie im ersten Stock des Hauses, Räumlichkeiten im Ausmaß von 196,42 m2 und im Parterre von 75,80 m2 von der Antragsgegnerin in Bestand genommen. Im Zeitpunkt der Antragstellung an die Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt K***** (26. 7. 1996) betrug der ihr vorgeschriebene Hauptmietzins für die Räumlichkeiten im ersten Stock S ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd § 46a Abs 4 MRG Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG relevanten Unternehmensbegriff (vgl. zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = relevanten Unternehmensbegriff vergleiche zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = immolex 1998, 136 = RdW 1998, 460) richtig wieder. Danach fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete, sondern auch ohne eine solche Gewi... mehr lesen...