Norm: MRG §16 Abs8MRG §44
Rechtssatz: Auch nach der WRN 2000 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 44 MRG. Entscheidungstexte 40 R 130/00i Entscheidungstext LG f_r ZRS Wien 20.06.2000 40 R 130/00i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00003:2000:RWZ0000050 Dokumentnummer JJR_20000620... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §44
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Entscheidung der Schlichtungsstelle über die (durch ein Ermäßigungsbegehren nach § 44 Abs 3 MRG bewirkte) Gesetzmäßigkeit der in Zukunft fällig werdenden Hauptmietzinse hat zur Folge, daß in einem späteren Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG betreffend die Feststellung von Mietzinsüberschreitungen zu bestimmten Zinsterminen eine abermalige selbständige Beurteilung des Ermäßigungsbegehre... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HMRG §44
Rechtssatz: Hat der seinerzeit vereinbarte Mietzins den damaligen gesetzlichen oder - für den Fall, daß der Mietzins frei vereinbart werden konnte - der ortsüblichen Mietzins erheblich überschritten, so stellt die Einbringung eines Antrages auf Mietzinsherabsetzung durch einen Anwalt in eigener Sache eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §16MRG §44MRG §46
Rechtssatz: Ob ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung oder ein solcher über Geschäftsräume vorliegt, hängt davon ab, ob der Mietgegenstand nach der Parteienabsicht bei Abschluss des Mietvertrages zu Wohnzwecken oder zu Geschäftszwecken in Bestand gegeben bzw genommen worden ist oder welcher Zweck von den Parteien später einvernehmlich zum Vertragszweck gemacht worden ist. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §44
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG in Verbindung mit § 44 MRG kann auch vom Vermieter gestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 16/84 Entscheidungstext OGH 15.05.1984 5 Ob 16/84 Veröff: MietSlg XXXVI/19 5 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 12.03.1985 5 Ob 20/85 Veröff: MietSlg 37493 = MietSlg 3... mehr lesen...
Der Antragsteller war auf Grund eines Mietvertrages aus dem Jahre 1980 bis 30. 6. 1982 Mieter einer Wohnung im Hause der Antragsgegnerin in Graz. Mit dem an die Vermieterin gerichteten Schreiben vom 19. 4. 1982 haben die Antragsteller die Herabsetzung des vereinbarten Hauptmietzinses auf das derzeitige gesetzliche Ausmaß ab 1. 5. 1982 begehrt. Die von ihnen am 20. 12. 1982 gemäß § 39 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Z 8 MRG angerufene Gemeinde wies den Antrag der Mieter mit der Begründung: zurück, ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs8MRG §26 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §44
Rechtssatz: Der frühere Hauptmieter ist ungeachtet der Beendigung des Mietvertrages berechtigt, die Entscheidung (der Schlichtungsstelle und) des Gerichtes über die Zulässigkeit des vorgeschriebenen Hauptmietzinses zu begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 72/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 72/83 Veröff: SZ 56/... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §44
Rechtssatz: Auch dem Hauptmieter kann in dem Fall, daß der Vermieter seinem Ermäßigungsbegehren nicht Rechnung trägt, wegen seines im Hinblick insbesondere auf die Folgen der Nichtzahlung des geschuldeten Hauptmietzinses zu bejahenden rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Klärung der Höhe des zulässigen Hauptmietzinses die Antragslegitimation in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG in Verbindung mit § 44 MRG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §43 Abs1MRG §44MRG §45MRG §46MRG §47MRG §49MRG §51MRG §52
Rechtssatz: § 5 ABGB findet mangels gegenteiliger Anordnung im MRG volle Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 668/83 Entscheidungstext OGH 26.05.1983 6 Ob 668/83 EvBl 1983/143 S 52 = MietSlg 35/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983... mehr lesen...
Norm: MRG §43MRG §43 Abs2MRG §44MRG §45MRG §46
Rechtssatz: Auf vor dem Inkrafttreten des MRG getroffene Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses sind das MG und das ZStG weiter anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 723/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 723/81 2 Ob 525/85 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 2 Ob 525/85... mehr lesen...