Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 25.218 EUR sA aus den Rechtsgründen der Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und laesio enormis und brachte dazu vor, sie habe aus Anlass des Abschlusses eines Mietvertrags über die Anmietung eines Geschäftslokals zahlreiches Inventar zum Gesamtpreis von 38.400 EUR gekauft. In der Folge habe sich herausgestellt, dass dieses Inventar im Zeitpunkt des Ankaufs lediglich einen Wert von 13.182 EUR gehabt habe. Das Erstgericht wies die Klage a limine wegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Carmen F*****, 2. F***** GesmbH, ebendort, beide vertreten durch Dr. Madeleine Zingher, Rechtsanwältin in Wien, wider die Antragsgegner 1. Verlas... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVi1MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Einwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den §§ 3, 4 MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach § 37 MRG durchgesetzt werden. Ebensowenig wie die Erfüllung vertragli... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, worauf das Hochhaus *****, errichtet ist. Die Anlage wurde etwa im Jahr 1955 neu errichtet. Die Antragstellerin hat ca Anfang des Jahres 1999 die Wohnungseigentumseinheit Top ***** im 4. Obergeschoß des Hauses rechtsgeschäftlich erworben. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung dringender Erhaltungsarbeiten, nämlich den Austausch der Fenster, der Ba... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** mit der Grundstücksadresse*****. Die Antragsgegner sind Mieter der Wohnung Nr 23 bis 25 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 2. 2. 1999, 3 Msch 13/97m wurde der Antragstellerin rechtskräftig aufgetragen, das WC-Fenster, ein Vorzimmerdoppelfenster, vier Zimmerfenster, Kabinettfenster und Kellerfenster der Wohnung top 23 bis 25 (bzw des entsprechenden Kellera... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****; der Antragsgegner ist Mieter der Wohnung Top 1 - 2 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 11. 9. 1998 zu 3 Msch 21/98i wurde der nunmehrigen Antragstellerin als Vermieterin gemäß § 6 Abs 1 MRG rechtskräftig aufgetragen, die zwei straßenseitigen Fenster der Wohnung des Antragstellers und das Fenster des dazugehörigen Kellerabteils binnen von zwei Monaten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Vermieterin) beabsichtigt, so wie in anderen Wohnungen des verfahrensgegenständlichen Hauses auch in der Mietwohnung der Antragsgegnerin eine schadhafte hofseitige Außenwand aus Glas durch zwei Kunststofffenster sowie zwei Reihen Glasziegel zu ersetzen und hat sich zunächst an die Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG an das Gericht gewandt, um die Antragsgegnerin zur Duldung der Arbeiten zu verpflichten. Diese möchte, weil die geplanten F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (§ 8 Abs 2 Z 1 MRG iVm § 22 Abs 1 Z 3 WGG). Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer eins, MRG in Verbindung mit Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, WGG). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Zweit- und der Drittantragsgeg... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin einer im Wohnungseigentum der Beklagten stehenden Wohnung, die nach dem Vorbringen der Beklagten (ON 14) in einem vor dem Jahre 1945 errichteten Gebäude gelegen sein soll. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Sanierung dieser Wohnung durch Austausch von vier Dachfenstern, wobei ein wärmegedämmter Aufsatzrahmen mit isolierverglasten Fenstern zu verwenden und der Anschluß an das bestehende Blechdach fachmännisch durch einen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., ***** gelegenen Wohnung top.Nr.12. Mit ihrem am 8.August 1989 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8.Bezirk, eingebrachten Antrag begehrte Christine E***** die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene und auch bezahlte Rauchfangsanierung am Rauchfang in ihrer Wohnung laut Rechnung der Betonsteinwerke Paul A***** KG Gm... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Verbesserungsarbeit strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992/123 (Würth) = ImmZ 1992,316 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des den Antragsgegnern gehörenden Hauses Wien *****. Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die von den Antragsgegnern beabsichtigte Errichtung einer Gegensprechanlage am Haustor des genannten Hauses a) keine nützliche Verbesserung des Hauses darstelle und b) daher aus der Hauptmietzinsreserve nicht finanziert werden dürfe. Das Erstgericht wies diese Anträge we... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Nützliche Verbesserungsarbeiten sind immer jedenfalls auch solche in § 8 Abs 2 Z 1 MRG genannte zweckmäßige Verbesserungsarbeiten schlechthin. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992,123 (Würth) = ImmZ 1992,316 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den zwischen ihr und ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum an den Liegenschaften EZ 518 und 519 KG Salzburg, Marianne W*****, geschlossenen Bestandvertrag vom 9. 8. 1977 zuzuhalten und gemäß Aufforderung des Magistrates Salzburg als Bau- und Feuerpolizei zu AZ 5/05/68116/90 vom 7. 8. 1990 um nachträgliche baubehördliche Bewilligung von acht im einzelnen aufgezählten nichtbewilligten Baumaßnahmen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Mieterin der Dachgeschoßwohnung im Hause Mödling, Kielmanseggasse 13, begehrte, die Beklagte als Vermieterin schuldig zu erkennen, die mitvermietete Terasse binnen 3 Monaten ordnungsgemäß in einem baubehördlich genehmigten Zustand herzustellen und der Klägerin zur Verfügung zu stellen. Das Erstgericht wies die Klage ab, nachdem es zwar ausdrücklich seine sachliche Zuständigkeit bejaht (ON 6), die Frage der Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges aber nich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von 80.000 S sA mit der
Begründung: , er habe in der Wohnung Märzstraße 115-123/10/2/10 in 1140 Wien als Mieter Investitionen mit dem nun geltend gemachten Zeitwert vorgenommen; die beklagte Partei als ehemalige Vermieterin dieser Wohnung weigere sich jedoch, ihm diese Investitionen abzulösen. Die im Mietvertrag enthaltene Bestimmung, wonach dem Mieter für Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses kein Er... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Aus der weiten Fassung des § 37 Abs 1 Z 2 MRG (im Gegensatz zu Z 3 und 4 leg cit, worin jeweils nur die Durchsetzung genannt ist) und dem Zitat der §§ 3 und 4 MRG ergibt sich, daß im Gegensatz zum MG nicht nur Verfahren zur Durchsetzung, sondern auch alle anderen im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten oder Verbesserungsarbeiten denkbaren Streitigkeiten (insbesondere auf Feststellung des Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin im Haus 1120 Wien, Grünbergstraße 31, dessen Eigentümer die Antragsgegner sind. Die Antragstellerin stellte nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien verschiedene Anträge im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz, darunter auch die unter den Punkten 2) c) mittlerer Satz; 2) e) aa) bis ff); 2) h) bb) und 2) h) ee) des erstgerichtlichen Sachbeschlusses abgewiesenen Anträge, welche die inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin von vier im Erdgeschoß des den Beklagten gehörenden Hauses Mitterdorf Nr. 50 gelegenen Geschäftsräumlichkeiten. Im Jahre 1980 brachte die Klägerin ihr Unternehmen in die neu gegründete Firma P*** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Fa. P***) deren Geschäftsführerin sie war, ein; die Firma P*** benützte die von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten weiter. Ein Mietvertrag zwischen der Firma P*** und den Beklagten wurd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §4MRG §6MRG §9MRG §10
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt. Entscheidungstexte 2 Ob 625/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 625/85 1 Ob 611/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 1 Ob 611/88 8 Ob 673/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete mit Mietvertrag vom 11.9.1980 in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus, Salzburg, Linzer Straße 23, verschiedene Räumlichkeiten zum Betrieb eines Cabaretts. Zum Mietobjekt gehört die Heizanlage mit Entlüftung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Instandhaltung der Mieträumlichkeiten im Inneren durch die Mieterin auf ihre Kosten zu erfolgen habe, soweit es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Ernste Schäden des Hauses sind hing... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2WVG §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Duldung von Eingriffen in die Mietrechte in § 8 Abs 2 MRG müssen als Ausbau der Regelung des § 15 WVG verstanden werden. Die Nützlichkeit der Verbesserung ist auch an den Vorschriften des WVG zu messen. Als "Verbesserungsarbeiten" an allgemeinen Teilen des Hauses sind nur "nützliche Verbesserungen" nach § 4 MRG anzusehen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2. MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG jene Beträge, die er zur ordnungsgemäßen Erhaltung oder nützlichen Verbesserung des Hauses aufgewendet hat, in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgabe... mehr lesen...