Norm: MRG §2WEG §13
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer vermietet seine Eigentumswohnung nicht als Repräsentant der übrigen Miteigentümer, sondern nur im Rahmen seines beschränkten Nutzungsrechts, sodaß der Mieter zu den übrigen Mieteigentümern bzw zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Entscheidungstexte 1 Ob 529/94 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Miteigentümerin von 29.550/44.000-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** KG A***** mit dem Haus Wien F***** und hat auf Grund einer Benützungsregelung alleinige Sondernutzungsrechte an den Geschäftsräumen top. 25 im obersten Geschoß dieses Hauses. Das Objekt wird seit Jahren für Zwecke der W***** verwendet; alle anderen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses stehen seit 1956 im Wohnungseigentum anderer (nicht an diesem Verfahren beteiligter... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Hietzing mit getrennten Straßen- und Gartentrakten. Die Klägerin wohnte mit ihren Eltern zunächst in deren 120 m2 großen Wohnung im ersten Stock des Gartentrakts. In der klagsgegenständlichen ebenerdigen Wohnung top.Nr. 1 im Straßentrakt wohnte zunächst die Großmutter der Klägerin, die keinen Zins, sondern nur Betriebskosten bezahlte. Die Wohnung im 1. Stock des Straßentraktes ist an das Ehepaar Dr. B***... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers war im Sinne der Einantwortungsurkunde vom 19. Juni 1922 ebenso wie zwei weitere Erben Eigentümer eines Drittelanteiles an einer städtischen Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus geworden. In seiner Eigenschaft als Liegenschaftsmiteigentümer zu einem Drittelanteil und als Benützer eines von ihm auf eigene Kosten adaptierten Ateliers, über dessen Nutzung er sich als allein verfügungsberechtigt ansah, einigte er sich im Dezember 1966 mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist (seit 1981) zu 1.264/5334-stel Anteilen (schlichte) Miteigentümerin und zu 297/5334-stel Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft Wien 2., ***** wobei ihr mit letzteren Anteilen von den weiteren Miteigentümern der Liegenschaft das Wohnungseigentumsrecht an der Wohnung top Nr 20 vertraglich eingeräumt wurde. Im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 18.12.1989 war mit diesen Miteigentumsanteilen der Beklagten aber n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft mit dem Haus Graz, Keplerstraße 57, stand zunächst im Alleineigentum des vormaligen Ehemannes der Klägerin, Wilhelm VAN DER F***. Nach dem am 20. 12. 1982 im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Vergleich, Punkt d), erhielt die Klägerin einen Viertelanteil an dieser Liegenschaft in das bücherliche Eigentum übertragen. In einem gegen die Klägerin und ihren Ehemann durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahren wurde dem Beklagten die Lie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIaMRG §2
Rechtssatz: Schließt ein Miteigentümer (oder ein Hausverwalter) einen Hauptmietvertrag ab, so handelt er dabei, selbst wenn er dies nicht zum Ausdruck bringt, im Zweifel als Vertreter derjenigen, mit denen allein ein Hauptmietvertrag wirksam zustande kommen kann, also sämtlicher Eigentümer. Mangels einer gegenteiligen Erklärung muß also das Auftreten des vermietenden Miteigentümers dahin verstanden werden, daß er dam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIaMRG §2
Rechtssatz: Hauptmietrechte erwirbt - vom Fall der Vermietung durch den Wohnungseigentümer abgesehen - nur derjenige, der sie von dem über die gesamte Liegenschaft Verfügungsberechtigten ableitet, somit auch derjenige, der mit der Mehrheit der Miteigentümer als der Trägerin der ordentlichen Verwaltung oder dem Minderheitseigentümer, der auf Grund einer Benützungsregelung zur Vermietung berechtigt ist, den Mietvertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Viktoria S*** war zu 6645/21175 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft Wien 16., Yppengasse 1, auf der sich ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen und ein weiteres Wohnhaus mit Hauptmietwohnungen befinden. Das zuletzt genannte Haus war ihr auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen Miteigentümern zur alleinigen selbständigen Verwaltung überlassen; diese führte in ihrem Auftrag Dkfm.Josefine E***. Viktoria S*** war auch befugt, ohne Zustimmung der übrigen Mit... mehr lesen...
Norm: MRG §2MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die von der alten Rechtslage abweichende Regelung des § 2 MRG erweist sich die zum MG hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der vom Bestandnehmer einer ganzen Liegenschaft mit Dritten abgeschlossenen Mietverträge als überholt. Entscheidungstexte 5 Ob 7/88 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 7/88 Veröff: SZ 61... mehr lesen...
Begründung: Brigitte B*** und Karl A*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1467 KG Linz mit dem Haus Schubertstraße 26 (Grundbuchsauszug im Schlichtungsakt). Im Jahr 1980 vermieteten sie den Gebäudekomplex, zu dem auch das Haus Schubertstraße 34 gehört, der eine Reihe von Geschäftsräumlichkeiten und Wohnungen sowie Garagen und Parkplätze umfaßt, der K*** GesmbH & Co. KG gegen einen monatlichen Pauschalzins von S 40.000,--. Mit dieser Gesellschaft schloß der Antr... mehr lesen...
Norm: MRG §2WEG §23
Rechtssatz: Der vom Wohnungseingentumsbewerber mit einem Dritten über die Wohnung abgeschlossene Bestandvertrag ist ein Untermietvertrag. Entscheidungstexte 6 Ob 657/87 Entscheidungstext OGH 08.10.1987 6 Ob 657/87 Veröff: EvBl 1988/58 S 306 = WoBl 1988,37 = MietSlg XXXIX/45 7 Ob 693/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 17. Dezember 1984 verkaufte die klagende Partei Brigitte L*** "ausschließlich zur künftigen
Begründung: von Wohnungseigentum vorerst" 234/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1265 KG Unter-Sievering, die der Wohneinheit top 43 des Bauvorhabens in Wien 19, Siolygasse 2-16, bestehend aus Diele, Küche, Gang, Bad, WC, Abstellraum und vier Zimmern entsprechen. Die für den Rechtsstreit maßgeblichen Vertragsbestimmungen haben nachstehenden Wortlaut: ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §2
Rechtssatz: Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Hauptmiete und Untermiete im § 2 MRG sind so allgemein, daß sie trotz der Ausnahmeregelung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG bei Vermietung einer Eigentumswohnung oder einzelner Räume einer solchen anwendbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 695/83 ... mehr lesen...