Norm: MRG §17
Rechtssatz: Von mehreren Mietern gemeinsam genutzte Technikräume sind bei der Nutzflächenermittlung nach § 17 MRG zu berücksichtigen und den Nutzern anteilig zuzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 154/10y Entscheidungstext OGH 09.02.2011 5 Ob 154/10y Veröff: SZ 2011/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache nach dem MRG der Antragsteller 1. Wolfgang S***** und 2. Friederike S*****, beide vertreten durch Nusterer & Mayer, Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wider den Antragsgegner Dkfm. Günter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und die Zweitantragsgegnerin sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top Nr 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5, der Zweitantragsteller ist Mieter der Top Nr 15, wobei sein Mie... mehr lesen...
Begründung: Auf der in Frage stehenden Liegenschaft befindet sich einerseits ein im Jahr 1908 errichtetes gemauertes mehrstöckiges Wohnhaus, andererseits ein in Holzbauweise in den 1990er Jahren errichtetes, einstöckiges Objekt, in dem der Antragsteller einen Gastgewerbebetrieb führt. Dazwischen findet sich eine 2 bis 3 m breite Einfahrt und ein teilweise geschottertes Freigelände, das als Parkplatz sowohl für die Wohnungsmieter als auch Gäste des Antragstellers dient. Die Strom-,... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin (eine gemeinnützige Bauvereinigung) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 233 GB *****. Am 21. 12. 2005 war dieser EZ 233 die vormalige EZ 696 mit den Häusern G*****, G*****gasse 27, 29 und 31 der EZ 233 im Grundbuch zugeschrieben und die EZ 696 gelöscht worden. Auf der Liegenschaft EZ 233 GB ***** befinden sich seither die von der Antragsgegnerin im Auftrag der Stadt G***** vor 1. 1. 1980 errichteten Gebäude G*****, V*****gasse 11, 13, 15 und 17 (au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Johann K*****, 2. Monika K*****, 3. Adolf S*****, 4. Susanne G*****, 5. Walter S*****, 6. Johann B*****, 7. Ing. Manfred R*****, 8. Anton S*****, 9. Brigitte R*****, 10. Brigitte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) Margarete K*****, 2) Dr. Ludwig S*****, beide vertreten durch Mag. Nadja Shah, Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Eige... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischensachbeschluss aus, dass die Nutzfläche des Objekts *****, in den Jahren 1982 - 1984 insgesamt 19.698,67 m2 betrug, wovon 17.679,32 m2 auf das Wohnhaus (inklusive Geschäftslokale SPAR und Trafik sowie Garagenplätze) und 2.019,35 m2 auf die Tankstelle der Zweitantragsgegnerin entfielen (Punkt 1.). Entsprechend diesem Nutzflächenverhältnis ergibt sich für die vom Erstgericht näher bezeichneten Kosten ein Aufteilungsschlüssel von 89,75 % fü... mehr lesen...
Norm: MRG §17
Rechtssatz: Zufolge der Verweisung auf den Betriebskostenkatalog des § 21 MRG (vgl die Überschrift des § 21 MRG entsprechende Bezeichnung als „Betriebskosten und öffentliche Abgaben") wie auf den sich aus § 17 MRG ergebenden Schlüssel (vgl die auch in § 17 MRG enthaltene Bezeichnung „Anteil") kann die bloße ziffernmäßige Nennung des Betriebskostenanteils in einem schriftlichen Mietvertrag im Regelfall, wenn also keine andere Verei... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Haus befindet sich eine allseits abgeschlossene Tiefgarage mit Zufahrts- und Ausfahrtstoren. In dieser Tiefgarage sind 97 Stellplätze mit einer Gesamtfläche von 1.139,89 m² vorhanden; die Rangier- und Zufahrtsflächen umfassen 1.232 m². Der Großteil der Abstellplätze ist an Mieter des Hauses, der Rest an hausfremde Personen vermietet. Mit Zwischensachbeschluss hat das Erstgericht festgestellt, dass die Tiefgarage im Ausmaß von 1.139,89 m² in die Nutzfläche einzub... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegner als Vermieter gegenüber dem Antragsteller als Mieter durch anteilige Vorschreibung der Betriebskostenpositionen Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Strom, Entrümpelung, Service/Wartung das gesetzlich zulässige Zinsausmaß in den Jahren 1996 bis 1999 überschritten haben, und auf Schaffung eines entsprechenden Rückzahlungstitels mit Teilsachbeschluss ab. Hiebei ging es im... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****. Im Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle am 10. 8. 2001 war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Zwischenzeitig wurde zu Gunsten der Antragsgegner Wohnungseigentum einverleibt. Das Erstgericht wies den Sachantrag, den Antragsgegnern gemäß § 18 HeizKG aufzutragen, den Gasverbrauch durch Originalrechnungen des Gaswerkes zu belegen, sowie die abgelesenen Wärmezählerdaten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung über die anteilige Belastung eines Mieters mit den Bewirtschaftungskosten des Hauses nach §§ 17, 37 Abs 1 Z 12 MRG berührt unmittelbar die Interessen auch jener Mieter des Hauses, die nicht als Antragsteller oder Antragsgegner eingeschritten sind (OGH 12. 6. 2001, 5 Ob 23/01w mwN). Um sie am Verfahren zu beteiligen, ist daher nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 2 und Z 4 MRG vorzugehen. Eine... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG BGBl Nr 208/1992 idF BGBl Nr 117/1994 mit Übertragungsvertrag vom 12. 8. 1992 der S*****gesellschaft mbH ein Fruchtgenussrecht an weiten Teilen des Areals des Schloss Schönbrunn (EZ 1 KG Schönbrunn sowie EZ 6 KG Schönbrunn [Feldgarten]) eingeräumt. Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG Bundesgesetzblatt Nr 208 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 11... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Ewald B*****, beide vertreten durch Dr. Walter Lichal, Rechtsanwalt in Wien, 3. Karin S*****, vertreten durch Herber... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich (mit Beschluss vom 29. 5. 2002) den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 21. 2. 2002 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (hier iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3... mehr lesen...
Norm: MRG §17
Rechtssatz: Die objektive Unvermietbarkeit eines Objektes kann sich auch aus seiner Widmung für Zwecke der Mietergemeinschaft ergeben. Gängige Beispiele hiefür sind etwa Trockenräume oder Abstellräume für Fahrräder beziehungsweise Kinderwagen. Auch Räume, die allen Mietern für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, können darunter fallen. Hiebei ist jedoch zur Wahrung eines stabilen, keiner Manipulation z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 9. 1988 Mieterin des 697,03 m2 großen Objektes in *****, wo sie eine Squash-Anlage betreibt. Sie hat zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht die Feststellung des Aufteilungsschlüssels für die Bewirtschaftungskosten des Hauses und die Überprüfung der ihr vorgeschriebenen Betriebskosten beantragt; letzteres, wie sie im Zuge des gerichtlichen Verfahrens klarstellte, eingeschränkt auf das Jahr... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof kann einen ordentlichen Revisionsrekurs, wenn er die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO verneint - unter Beschränkung auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO, hier iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) - zurückweisen. Das kommt insbesondere auch dann in Frage, wenn das Rekursgericht zwar mit Recht ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, der Revisionsrekurs dann aber nur solche
Gründe: ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Antragsteller Hauptmieter sind. Nicht fest steht, dass diese die einzigen Hauptmieter sind. Aus dem Schlichtungsstellenakt, Mieterliste S 10 ergibt sich der Hinweis darauf, dass es noch weitere Hauptmieter geben könnte. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde nur die Ladung zum Lokalaugenschein in allen drei Stiegen im Haus angeschlagen (ON 12), nicht jedoch der Hausanschlag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung oder ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller auf Änderung des Verteilungsschlüssels der Wohnhausanlage in *****, in der Weise, dass hinsichtlich der Wohnungen der Antragsteller die Flächen der Loggien und Terrassen in den Nutzflächen unberücksichtigt zu bleiben haben, ab. Es vertrat die Rechtsansicht, dass offene Balkone und Terrassen bei der Berechnung der Nutzfläche gemäß § 16 Abs 2 WGG nicht zu berücksichtigen seien. Infolge Vorliegens einer wirksamen Verein... mehr lesen...
Norm: MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG kann ein vom Verhältnis der Nutzflächen (§ 17 MRG) abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt werden. Eine solche nachträgliche Änderung ist in berichtigender Auslegung des § 17 MRG aus der Erwägung zu billigen, dass dem Mieter, der unverhältnismäßig hohe Betriebskosten verursacht, aus Billigkeitsgründen allein das Üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des im Haus der Klägerin gelegenen Geschäftslokales top 1. In dem am 11. 5. 1994 von mehreren Mietern des Hauses eingeleiteten Verfahren vor der Schlichtungsstelle entschied diese am 15. 7. 1996 dahin, dass die Hauseigentümerin Betriebskostenbeträge von insgesamt 130.337,37 S an die Antragsteller zurückzuzahlen habe. Hiebei handelt es sich um Wasser- und Abwasserkosten für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Die Hauseigentümerin rief g... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die bereits in WoBl 1991/159 (mit Anmerkung von Würth) vertretene Ansicht, dass die Definition des § 1 Abs 1 MRG für "Mietgegenstände" für die Beurteilung nach § 17 Abs 2 MRG nicht ausreicht, sondern eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der "vom Vermieter benützten oder trotz Vermietbarkeit nicht benützten Objekte" an der Vermietbarkeit solcher Objekte zu orientieren ist, hat der Oberste Gerichtshof in 5 Ob 40/97... mehr lesen...
Norm: MRG §1MRG §17MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Die bauliche Trennung der Garagen vom Haus ist für sich allein kein stichhältiges Argument für die Bildung verschiedener Bewirtschaftungseinheiten. Entscheidungstexte 5 Ob 40/97m Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 40/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:R... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §17
Rechtssatz: Für eine Kostenverteilungsregelung, in die auch "vom Vermieter benützte oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermietete Wohnungen oder sonstige Mietgegenstände des Hauses" einzubeziehen sind, erweist sich die durch § 1 Abs 1 MRG vorgegebene Definition des Mietgegenstandes als unbrauchbar, weil sie keine sachgerechte Entscheidung ermöglicht, wie ein vom Vermieter selbst genutztes oder trotz Vermietbarkeit ni... mehr lesen...