Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Für eine Kostenverteilungsregelung, in die auch "vom Vermieter benützte oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermietete Wohnungen oder sonstige Mietgegenstände des Hauses" einzubeziehen sind, erweist sich die durch § 1 Abs 1 MRG vorgegebene Definition des Mietgegenstandes als unbrauchbar, weil sie keine sachgerechte Entscheidung ermöglicht, wie ein vom Vermieter selbst genutztes oder trotz Vermietbarkeit nicht vermietetes Objekt - etwa eine Garage - zu behandeln ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107266Dokumentnummer
JJR_19970225_OGH0002_0050OB00040_97M0000_003