Norm
ABGB §1486 Z4Rechtssatz
Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis oder subjektiven Unkenntnis des Vermieters vom Übermaß an Betriebskosten und dessen Verursacher kommt es nicht an. Die Klageführung setzt objektiv die (rechtskräftige) Änderung des sich aus § 17 MRG ergebenden Verteilungsschlüssels voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114786Dokumentnummer
JJR_20010222_OGH0002_0060OB00146_00I0000_003