RS OGH 2001/2/22 6Ob146/00i, 5Ob213/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2001
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Norm

ABGB §1486 Z4
MRG §17
MRG §37 Abs1 Z9

Rechtssatz

Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis oder subjektiven Unkenntnis des Vermieters vom Übermaß an Betriebskosten und dessen Verursacher kommt es nicht an. Die Klageführung setzt objektiv die (rechtskräftige) Änderung des sich aus § 17 MRG ergebenden Verteilungsschlüssels voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114786

Dokumentnummer

JJR_20010222_OGH0002_0060OB00146_00I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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