Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Kläger ist nicht zulässig. 1. Es ist zwar - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - zutreffend, dass die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Eintrittsrechts jenen trifft, der es für sich in Anspruch nimmt (1 Ob 542/89 uva); im vorliegenden Fall hat jedoch das Erstgericht die Feststellungen zur Mietrechtsabtretung im Jahr 1974 (insbesondere auch zum gemeinsa... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 2. 1990 wurde der damaligen Verwaltung des Hauses***** in ***** mitgeteilt, dass die Mieterin Friederike N***** mit 1. 4. 1990 die genannte Wohnung verlasse und ihre Mietrechte auf ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel, die Erst- und Zweitantragsteller, und ihre Tochter, die Drittantragstellerin, übertrage. Die damalige Hausverwaltung nahm diesen Mietrechtseintritt zur Kenntnis. Zu diesem Zeitpunkt waren Erst- und Zweitantragsteller minderjährig. Eine pflegs... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §12 AMRG §12 BMRG §46
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die rückwirkende Kraft der Genehmigung einer Mietrechtsabtretung durch die Pflegschaftsbehörde dem Vermieter als Dritten gegenüber zu bejahen, wenn seine Rechtsposition dadurch keine Verschlechterung erfährt. Entscheidungstexte 5 Ob 57/02x Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 57/02x Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Hauseigentümer und Vermieter kündigte der Verlassenschaft nach der am 25.Juli 1995 verstorbenen Hauptmieterin (im folgenden nur Mieterin) - die nunmehrige Beklagte ist ihre Tochter und Alleinerbin, der deren Nachlaß bereits eingeantwortet wurde, der Nebenintervenient, der die Voraussetzungen des Eintritts gemäß § 14 Abs 3 MRG behauptet, deren Sohn und Enkel der verstorbenen Mieterin - eine näher bezeichnete, 90 m2 große Wohnung nach § 30 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §12 A
Rechtssatz: Eine wirksame Mietrechtsübernahme durch einen Minderjährigen erfordert als Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Entscheidungstexte 3 Ob 152/97t Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 152/97t 5 Ob 57/02x Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1183HGB §105MRG §12MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Im Zweifel ist davon auszugehen, daß die Mietrechte von den im Mietvertrag als Mieter angeführten physischen Personen (Gesellschaftern) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts quoad usum zur Verfügung gestellt wurden. Hieran hat sich auch durch die formwandelnde Umwandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Offene Handelsgesellschaft nichts geändert. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MRG §12 ÜbsMRG §12 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 12 MRG A § 12 Abs 1 B § 12 Abs 2 - Anzeigepflicht Ca § 12 Abs 3 idF bis zum 3. WÄG (Inkrafttreten mit 1.3.1994) Cb § 12 Abs 3 idF bis zum 3. WÄG (Inkrafttreten mit 1.3.1994) - "gespaltenes Mietverhältnis" D § 12 Abs 4 idF bis zum 3. WÄG (Inkrafttreten mit 1.3.1994) E § 12 Abs 3 idFd WRN 2006 - „Seniorenwohnung" Informationen zu § 12 MRG Verweisungen: Zu Ca und ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft in Wien 19, ***** bestehend unter anderem aus dem von der Klägerin bewohnten Einzelhaus und einem vermieteten Westtrakt einschließlich des östlich daran anschließenden Gastgartens. Mieterin dieses Objektes ist seit Anfang April 1990 die beklagte Partei, wobei strittig ist, ob dieses Mietverhältnis auf einem ausgeübten Weitergaberecht der Vormieterin beruht oder durch Mietrechtsübertragung gemäß § 12 Abs 3 MRG entstand. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdMRG §12MRG §12 Abs1 A
Rechtssatz: Das dem Mieter im Mietvertrag eingeräumte Recht, dem Vermieter während des Mietverhältnisses einen anderen Mieter in Vorschlag zu bringen und auf diesen, sofern gegen die Person des neuen Mieters keinen berechtigten Einwendungen seitens des Vermieters erhoben werden können, alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu übertragen, läßt nicht die Auslegung zu, daß dem Vermieter gegen die W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1956 war Ignaz S***** Hauptmieter der verfahrensbetroffenen Wohnung. Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1980/1981 wohnte er dort mit seiner Ehegattin, der Beklagten, und dem gemeinsamen Sohn Ewald S*****. Es wurde ein gemeinsamer Haushalt geführt und gemeinsam gewirtschaftet; seit Ewald S***** berufstätig war, gab er seinen Eltern unregelmäßig Kostgeld. Nach der Pensionierung zog Ignaz S***** gemeinsam mit der Beklagten nach Güssing in ein eigenes Haus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13.11.1986 im Pflegeheim Pottenbrunn verstorbene Berta W*** war Mieterin der Wohnung Nr 3 im Haus der Klägerin in St.Pölten, Wiener Straße 28. Seit dem Jahr 1983 wohnte Othmar H***, eine Enkel Berta W***, ebenfalls in dieser Wohnung. Seine Großmutter kochte für ihn und wusch ihm auch die Wäsche; er putzte die Fenster, erledigte den Einkauf und zahlte Kostgeld. In der Zeit vom 21.3.1984 bis 28.12.1984 verbüßte Othmar H*** eine Haftstrafe, kehrte danach a... mehr lesen...
Norm: MRG §12 AMRG §14
Rechtssatz: Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Eintrittsrechtes trifft denjenigen, der es in Anspruch nimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 589/88 Entscheidungstext OGH 19.07.1988 1 Ob 589/88 1 Ob 542/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 1 Ob 542/89 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 AMRG §14 Abs2 und 3
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach § 12 MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen. Entscheidungstexte 4 Ob 580/87 Entscheidungstext... mehr lesen...
Der am 6. 12. 1980 in Graz verstorbene Franz K hat im Jahre 1949 die im Hause der Kläger Wien 1, R-Platz im zweiten Stock gelegene Wohnung Nr. 19 gemietet. Dieses Mietverhältnis kundigen die Kläger aus dem Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z 11 MG auf. Die beklagte Verlassenschaft und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten Rudolf P und Leopoldine T wendeten ua. mangelnde Passivlegitimation mit der Begründung: ein, der seinerzeitige Mieter habe die Wohnung seiner damalige... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 Fall1MG §19 Abs2 Z11 EMG §19 Abs4 EMRG §12 A
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall und Abs 4 MG besteht darin, den im § 19 Abs 2 Z 11 MG bezeichneten eintrittsberechtigten Personen die Wohnung, die der bisherige Mieter verläßt, womöglich zu erhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 616/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 7 Ob 616/79 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs4 A1MG §19 Abs4 EMRG §12 A
Rechtssatz: Das „Verlassen" und „Überlassen" der Wohnung können zeitlich auseinander fallen. Entscheidungstexte 6 Ob 552/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 6 Ob 552/77 Veröff: MietSlg 29384 (mit richtigem Zitat 6 Ob 522/77) 3 Ob 193/78 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 3 Ob 193/78 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs4 EMRG §12 AMRG §12 B
Rechtssatz: Ist die Wohnung einem nahen Angehörigen im Sinne des § 19 Abs 4 MG überlassen worden, ohne daß hievon der Vermieter verständigt wurde, dann sind die Mietrechte kraft Gesetzes auf den nahen Angehörigen übergegangen. Er ist daher auch für eine allfällige Kündigung passiv legitimiert. Die im Gesetz vorgesehene Verständigung des Vermieters ist eine bloße Ordnungsvorschrift. Entsc... mehr lesen...