Norm
HbG §18 Abs6 litcRechtssatz
Sind im Gesamtverhalten des Hausbesorgers objektiv erhebliche Verstöße gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Hausbesorgerdienstvertrag sowie gegen die im § 3 HbG normierte Treuepflicht zu erblicken, die geeignet sind, die Vertrauensbasis zwischen dem Dienstgeber und Hausbesorger so weitgehend zu zerstören, dass dem Dienstgeber eine weitere Beschäftigung nicht mehr zumutbar ist, so ist dieses Verhalten - auch ohne schriftliche Verwarnung - dem § 18 Abs 6 lit c HbG zu unterstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2013