Norm
HbG §3Rechtssatz
§ 3 HbG ist nicht als eine Verpflichtung zu einer bestimmten Gesinnung, sondern als eine Generalklausel anzusehen, die die Basis der neben den im § 4 HbG konkretisierten sonstigen Hausbesorgerpflichten darstellt. Die Verletzung der Treuepflicht steht unter der Sanktion des § 18 Abs 6 lit c HbG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062896Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00020_7400000_004