Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Februar 1995 an bei einer näher genannten Einrichtung den ordentlichen Zivildienst. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß § 19a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes mit Wirkung vom 22. Mai 1995 aus dem ordentlichen Zivildienst vorzeitig entlassen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefoc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §56;VwRallg;ZDG 1986 §19a Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §19a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/10 95/11/0132 1 Stammrechtssatz Die Novelle BGBl 1994/187 hat in Ansehung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst gem § 19a Abs 1 ZDG eine Änderung der Rechtslage herbeigeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Februar 1995 an bei einer näher genannten Einrichtung den ordentlichen Zivildienst. In einem mit 24. Februar 1995 datierten Gutachten wurde er vom Amtsarzt (bei der MA 15-Gesundheitswesen) auf Grund seines aktuellen orthopädischen Befundes für nicht voll dienstfähig erklärt; mit der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit sei in einem halben Jahr zu rechnen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 19a des Zivildie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §56;VwRallg;ZDG 1986 §19a Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §19a Abs2;ZDGNov 1994;
Rechtssatz: Die Novelle BGBl 1994/187 hat in Ansehung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst gem § 19a Abs 1 ZDG eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt. Maßgeblich ist nunmehr der Zeitpunkt der Erlassung de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Dezember 1991 wies der Bundesminister für Inneres gemäß § 8 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) den Beschwerdeführer dem Sozialhilfeverband Linz-Land zur Leistung des Grundzivildienstes beginnend ab 3. Februar 1992 zu. Der Beschwerdeführer habe bei dieser Einrichtung Hilfsdienste im Pflegebereich, bei der Speisenzubereitung und -verteilung, Hol- und Bringdienste, Reinigungsarbeiten und Hilfsdienste bei den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den medizintechnis... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §19 Abs2;ZDG 1986 §19a Abs1;
Rechtssatz: § 19a Abs 1 ZDG knüpft den Beginn der Wirksamkeit der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst an den Ablauf des Tages, an dem der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit des Zivildienstleistenden feststellt. Eine solche Feststellung hat nach dem Gesetz, wie sich aus dem Zusammenhang mit § 19 Abs 2 ZDG (vgl dazu auch § 9 Abs 1 ZDG) ergibt, in... mehr lesen...