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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/10/10 95/11/0132 1Stammrechtssatz
Die Novelle BGBl 1994/187 hat in Ansehung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst gem § 19a Abs 1 ZDG eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt. Maßgeblich ist nunmehr der Zeitpunkt der Erlassung des Entlassungsbescheides, nicht aber der Tag, an dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde. Wenn die Behörde in § 19a Abs 1 zweiter Satz ZDG idF BGBl 1994/187 ausdrücklich dazu verhalten wird, im Entlassungsbescheid den Tag des Eintrittes der Dienstunfähigkeit festzustellen, so kann dies nicht so verstanden werden, daß dieser Tag den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorzeitigen Entlassung darstellt.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110418.X01Im RIS seit
11.07.2001