Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 16.07.2019 für tauglich befunden und leistete in der Folge von 09.01. – 11.01.2023 (3 Tage) Grundwehrdienst, danach wurde er aus gesundheitlichen Gründen, wegen Dienstunfähigkeit, entlassen. 1. Der am römisch XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 16.07.2019 für tauglich befunden und leistete in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde erstmals am 03.02.2015 mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten für tauglich befunden. 2. Am 03.12.2022 übermittelte der BF per E-Mail ein vollständig ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formular einer Zivildiensterklärung. Ergänzend teilte er mit, dass die Zivildiensterklärung für den Fall gelte, dass er nach der Reevaluation seiner Tauglichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 04.10.2022 und am 05.10.2022 einer Stellung unterzogen, in deren Rahmen der Beschwerdeführer – entgegen seiner nunmehrigen Behauptungen – keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 04.10.2022 und am 05.10.2022 einer Stellung unterzogen, in deren Rahmen der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde vor der Stellungskommission Steiermark in der Zeit von 18.11.2020 bis 19.11.2020 seiner Musterung unterzogen. Der Beschluss der Stellungskommission vom 19.11.2020 lautete „Tauglich“, der Beschwerdeführer erklärte Rechtsmittelverzicht. 1.2. Vor der Stellungskommission wurde keine Zivildiensterklärung eingebracht.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bisherige Verfahren 1.1. Der Beschwerdeführer wurde erstmals am 19.08.2014 für tauglich befunden. 1.2. Der Einberufungsbefehl zum Einberufungstermin 06.02.2017 wurde dem Beschwerdeführer am 15.09.2016 rechtswirksam zugestellt. 1.3. Der Beschwerdeführer beantragte bereits mehrmals den Aufschub bzw. die Befreiung von der Leistung des Grundwehrdienstes mit Verweis auf seine Ausbildungs- und Berufstätigkeit als Eishockeyspieler beim XXXX in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 25.11.2019 wurde festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11.11.2019 die Zivildiensterklärung nicht eintreten lassen hat. Begründend angeführt wurde, dass der Beschwerdeführer die Zivildiensterklärung erst nach Zustellung des Einberufungsbefehls eingereicht hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer wurde am XXXX für tauglich befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 15.11.2017 für "tauglich" zum Wehrdienst befunden. Anlässlich der Stellung brachte der BF keine Zivildiensterklärung ein. 2. Am 11.10.2018 versuchte das MilKdo NÖ dem BF einen Einberufungsbefehl (EB GWD A XXXX ) für den Grundwehrdienst (beginnend mit 01.04.2019) zuzustellen. Da der BF an der Abgabestelle nicht anwesend war, wurde dieser am Postamt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.02.2018 für "Tauglich" befunden. Am 04.12.2018 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 1969 PiBauKp/PiB, ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes zugestellt. Mit Schreiben vom 20.12.2018 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom XXXX wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 07.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zugestellt. Der Termin zur Einberufung wurde in der Folge mit Bescheid vom 10.10.2017 abgeändert. Diese Abänderung wurde mit Bescheid vom 15.01.2018 abermals auf den Einberufungstermin 09.07.2018 abgeändert. Dieser Bescheid vom 15.01.2018 wurde dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 22.02.2017 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten, vom BF unterfertigten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. I.2. Mit Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 13.12.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. I.2. Mit Einberufungsbefehl des Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.11.2015 für "Tauglich" befunden. Am 11.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 2752 Kdo&StbKp/JgB23, ein Einberufungsbefehl für den 08.01.2018 bis 07.07.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.09.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den n... mehr lesen...