Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der BF wurde am 02.12.2021 mit Beschluss der Stellungskommission des MilKdo NIEDERÖSTERREICH (MilKdo) für tauglich befunden. Der Niederschrift, die vom BF unterschrieben wurde, ist zu entnehmen, dass der BF über die Möglichkeit des Zivildienstes informiert wurde und keine Zivildiensterklärung abgegeben hat (AS 23). 2. Am 15.02.2024 (erster Tag der Abholung nach Hinterlegung – AS 131) hat er den in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde erstmals am 03.02.2015 mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten für tauglich befunden. 2. Am 03.12.2022 übermittelte der BF per E-Mail ein vollständig ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formular einer Zivildiensterklärung. Ergänzend teilte er mit, dass die Zivildiensterklärung für den Fall gelte, dass er nach der Reevaluation seiner Tauglichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Oberösterreich vom 14.08.2019 für „Tauglich“ befunden. Am 10.06.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.09.2021 zugestellt. 2. Mit Schreiben vom 12.07.2021 brachte der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG beim Militärkommando Oberösterreich und wies in einem Begleitschreiben da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 07.11.2019 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 2. Am Freitag den 26.02.2021 (Datum des Postaufgabestempels) brachte der Beschwerdeführer beim Militärkommando Steiermark mit ausgefülltem Formblatt eine Zivildiensterklärung ein. 3. Am Montag den 01.03.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark nachweislich zugestellt. 4. Mit dem bekämpft... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde mit Bescheid vom 23.06.2020 zum Grundwehrdienst mit Dienstantritt 05.10.2020 einberufen. Dieser Bescheid wurde ihm am 25.06.2020 zugestellt. 2. Am 23.06.2020 brachte der BF beim Militärkommando Steiermark eine Zivildiensterklärung ein, die der belangten Behörde übermittelt wurde. Diese erließ sodann den bekämpften Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass die Zivildiensterklärung des BF vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 09.05.2020 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. den §§ 7 Abs. 1, 1 Abs. 5, sowie § 9 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zu einer näher genannten Einrichtung zugewiesen. Der Beschwerdeführer hätte im Zeitraum vom XXXX bis XXXX folgende Leistungen zu erbringen: Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-und Katastrophenhilfsdienst, im Behindertenservi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 19.09.2017 für „Tauglich“ befunden. Am 17.02.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.07.2020 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.02.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.05.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung des Milizdienstes. Begründend brachte er vor, dass auf Grund seines Konventionswechsels zu den Zeugen Jehovas er sich sehr genau mit der Bibel beschäftigt und sich dadurch seine Einstellung zu Waffen und zu Krieg maßgeblich geändert habe. Dem Antrag angeschlossen war eine Bestätigung Zeugen Jehovas in Österreich, wonach der Beschwe... mehr lesen...