Die beschwerdeführende Partei ist eine in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH betriebene Bank. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 26. Juni 1990 wurde der Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden Gesellschaft "hinsichtlich der Bankgeschäfte gemäß § 4 Abs. 1 Kreditwesengesetz" (KWG) auf den gesamten Umfang des § 1 Abs. 2 Z. 7 KWG erweitert und ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Gesellschaft berechtigt sei, nachstehendes Bankgeschäft zu betreiben: ... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen37/02 Kreditwesen
Norm: KWG 1979 §1 Abs2 Z7;KWG 1979 §1 Abs2;KWG 1979 §4 Abs1;KWG 1979 §8 Abs1 Z3;Sonderabgabe von Banken §3 Abs2 Z1;Sonderabgabe von Banken §3 Abs2 Z10;
Rechtssatz: Es erweist sich eine Auslegung der Kürzungsbestimmung des § 3 Abs. 2 Z. 10 Banken-SAG als geboten, die unter dem "genehmigten Geschäftsgegenstand" lediglich jenen versteht, für den nach § 4 Abs. 1 KWG z... mehr lesen...
Die Sparkasse der Stadtgemeinde O trat mit Wirkung vom 1. April 1935 in Liquidation und übergab sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich der ausgewiesenen stillen Reserven, der Sparkasse der Stadtgemeinde M, welche gleichzeitig in O eine Zweigstelle errichtete. Haftungsgemeinde der Sparkasse der Stadt M war die Stadtgemeinde M. Die D-Spar-Casse-Bank und die Sparkasse der Stadt M schlossen im Jahr 1990 einen Verschmelzungsvertrag, der u.a. vorsah, dass der Stadtgemeinde M ein ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;KWG 1979 §8 Abs1 Z1;SparkassenG 1979 §25 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat mit B vom 14. Dezember 1984, 84/17/0176, ausgesprochen, dass § 8 Abs 1 Z 1 KWG - in der damals geltenden Fassung vor der Nov BGBl 1986/325 - hinsichtlich der erforderlichen Bewilligung nur auf ein rechtliches Interesse der an der Verschmelzun... mehr lesen...
Index: L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim Oberösterreich
Norm: JWG OÖ 1955 §8 Abs1;
Rechtssatz: Das wiederholte Entweichen des Minderjährigen aus dem Jugendheim ist für die Pflicht zur Erstattung der Kosten nach § 8 OÖ JWG ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110018.X01 Im RIS seit 29.05.2006 mehr lesen...