RS Vwgh 1988/6/21 87/11/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

L92704 Jugendwohlfahrt Kinderheim Oberösterreich

Norm

JWG OÖ 1955 §8 Abs1;

Rechtssatz

Das wiederholte Entweichen des Minderjährigen aus dem Jugendheim ist für die Pflicht zur Erstattung der Kosten nach § 8 OÖ JWG ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110018.X01

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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