Begründung: Die drei ehelichen Kinder sind im Rahmen der vollen Erziehung in einem Internat eines Kinderdorfes (mj. Corinna) bzw bei Pflegeeltern (mj. Manuel und Marco) untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte, die Mutter zur Zahlung von 970.000 S als teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung zu verpflichten. Die Vorinstanzen gaben dem Antrag teilweise statt, verpflichteten die Mutter zur Zahlung von 185.000 S und wiesen das Mehrbegehren ab. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem den Rekursen der Minderjährigen und der Mutter, soweit er die Entziehung der Obsorge der Mutter und ihre Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger im Teilbereich der Pflege und Erziehung ausgesprochen hat, nicht Folge gegeben wurde, wurde der Mutter am 7. 9. 1998 zugestellt. Der mit 22. 9. 1998 datierte und als "Einspruch" bezeichnete Revisionsrekurs wurde von der Mutter am 22. September 1998 beim BG Weiz persönlich überrei... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Postamt ... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. September 1987 geborene Markus F*** ist ein uneheliches Kind der Johanna F***. Das Erstgericht ordnete über Antrag des Amtsvormundes mit Zustimmung der Mutter gemäß § 26 Abs. 2 JWG die gerichtliche Erziehungshilfe an und genehmigte die Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz seit 26. September 1987. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Johanna F*** zog im August 1986 auf Grund ihrer Obdachlosigkeit in das Frauenheim der Gemeinde Wien ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Rechtliche Beurteilung Der vom ehelichen Vater gegen ... mehr lesen...
Norm: JWG §34 Abs5
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht die Unterbringung der Kinder auf einen Fremdpflegeplatz anordnet, ohne diesen näher zu bestimmen, und das Rekursgericht in seiner Entscheidung die Entscheidung des Erstgerichtes insofern wesentlich einschränkt, als nunmehr die Unterbringung der Kinder nur an einem bestimmten Pflegeplatz (hier SOS - Kinderdorf) nicht aber auf einem anderen Fremdpflegeplatz durchgeführt werden darf, wird damit d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte auf den Antrag der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Jugendamt, als Amtsvormundes, gemäß § 29 JWG über die mj. Gertrude W***** die Fürsorgeerziehung anzuordnen, den Beschluß: Gertrude W***** werde gemäß § 31 Abs 1 JWG der vorläufigen Fürsorgeerziehung durch Unterbringung in einem Fürsorgeerziehungsheim überwiesen; die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Jugendamt, werde angewiesen, die Minderjährige der Mutter Margarethe B***** sofort abzunehmen u... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §34 Abs5
Rechtssatz: Ob die Fürsorgeerziehung zur Beseitigung der Verwahrlosung wegen Unzulänglichkeit der Erziehung erforderlich ist oder aufgehoben werden kann, ist im Grunde eine Frage des richterlichen Ermessens, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 306/60 Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 30... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3JWG §34 Abs5
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem JWG sind auch verspätete Rekurses gem § 11 Abs 2 AußStrG zu berücksichtigen. Die Fürsorgeerziehungsbehörde ist nicht "Dritter" iSd § 11 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 576/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 1 Ob 576/57 Vgl früher zur JWV: Die Zulässigkeit des Rekurses in Jugendwohlfahrtssachen nur i... mehr lesen...