Norm
JWG §34 Abs5Rechtssatz
Wenn das Erstgericht die Unterbringung der Kinder auf einen Fremdpflegeplatz anordnet, ohne diesen näher zu bestimmen, und das Rekursgericht in seiner Entscheidung die Entscheidung des Erstgerichtes insofern wesentlich einschränkt, als nunmehr die Unterbringung der Kinder nur an einem bestimmten Pflegeplatz (hier SOS - Kinderdorf) nicht aber auf einem anderen Fremdpflegeplatz durchgeführt werden darf, wird damit die erstgerichtliche Entscheidung nicht bestätigt, sondern abgeändert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0063233Dokumentnummer
JJR_19820728_OGH0002_0060OB00709_8200000_001