Norm: ABGB §1418JWG §33JWG §40WrJWG 1990 §39B-KJHG 2013 §30B-KJHG 2013 §43
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger, der den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung durch die Unterhaltspflichtigen begehrt, kann sich nicht auf § 1418 ABGB berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 505/92 Veröff: ÖA 1992,163 7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185 Abs3JWG §33JWG §70WrJWG §39
Rechtssatz: Zwar ist über den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden (§ 40 JWG); allein daraus ergibt sich noch keineswegs die Anwendbarkeit des § 185 Abs 3 AußStrG; das Wohl des Minderjährigen wird durch die dringende Erledigung des Ersatzantrages nicht gefördert. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit 8.3.1991 in voller Erziehung (§ 28 Abs 1 JWG BGBl 1989/161) der Stadt Wien und ist in der Wohngemeinschaft "M*****" in G***** untergebracht. Mit der Behauptung, daß sich die Kosten der vollen Erziehung auf monatlich S 19.800 beliefen und beide Eltern derzeit zwar keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen, unter Anspannung ihrer Kräfte im Rahmen der Unterhaltspflicht aber imstande wären, ein bestimmtes monatliches Durchsch... mehr lesen...
Norm: JWG §11JWG §29JWG §33
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde hat die Art der vom Gericht angeordneten Fürsorgeerziehung zu bestimmen, während dem Vormundschaftsgericht eine Einflußnahme auf die Durchführung der Fürsorgeerziehung nicht zukommt. Weder dem Minderjährigen noch dem Erziehungsberechtigten noch dem Gericht steht ein Einfluß auf den Vorgang der Ermittlung und Bestimmung des Heimes oder jener Familie, die nach der Überzeugung der Behö... mehr lesen...