Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 27.04.2021 wurde der Beschwerdeführer von 02.09.2021 bis 11.09.2021 zu einer Milizübung einberufen, da sich der Beschwerdeführer freiwillig zu Milizübungen gemeldet habe und er nunmehr aufgrund militärischer Erfordernisse zum Zwecke der Ausbildung in der Einsatzfunktion herangezogen werde. 2. Mit rechtzeitig eingebrachter Beschwerde vom 27.05.2021 ersuchte der Beschwerdeführer, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Einberufungsbefehl, zugestellt am 13.03.2019, zur Leistung seines Grundwehrdienstes in der Zeit vom 01.10.2019 bis 31.03.2020 einberufen und leistete diesen ordnungsgemäß. Mit Einberufungsbefehl vom 11.03.2020 wurde er zu einer freiwilligen Waffenübung in der Zeit vom 01.04.2020 bis 25.06.2020 einberufen. 2. Im Hinblick auf die Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 13.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen. Dieser Einberufungsbefehl verliere jedoch seine Rechtswirksamkeit, wenn ein rechtliches Einberufungshindernis zum Einberufungstermin vorliege. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer wehrpflichtig sei und b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde mit Einberufungsbefehl vom 24.04.2019 zur Ableistung seines Grundwehrdienstes in der Zeit vom 01.10.2019 bis 31.03.2020 einberufen. Mit Einberufungsbefehl vom 16.03.2020 wurde er zu einer freiwilligen Waffenübung in der Zeit vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 einberufen. I.2. Im Hinblick auf die in Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den vorläufigen Aufschub der Entlassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 03.12.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 26.02.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 03.12.2018 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 06.05.2019 bis 05.11.2019 abgewiesen. Begründend angeführt wurde im Wesentlichen, dass dem Beschwerdeführer ein Aufschu... mehr lesen...