Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 04.05.2012 erstmalig zur Stellung herangezogen und für vorübergehend untauglich befunden. Bei einer neuerlichen Stellungsuntersuchung am 03.06.2014 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 06.11.2014 trat der Beschwerdeführer den Grundwehrdienst an und wurde am 07.11.2014 aus diesem vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgrund eines Befundes des Universitätsklinikums XXXX vom 06.11.2014 mit der D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Gefreiter des Milizstandes und beantragte am 11.02.2021, am 26.04.2021 und am 28.04.2021 die Durchführung einer neuerlichen Stellung, wobei er zur Untermauerung seiner Anträge Befunde von Fachärzten für Lungenheilkunde (vom 11.02.2021), für Urologie und Andrologie (vom 26.04.2021) sowie für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (vom 28.04.2021) übermittelte. In einer E-Mail vom 02.05.2021 ersuchte der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 31.03.2020, zugestellt am 02.04.2020, wurde die Durchführung einer neuerlichen Stellung des Beschwerdeführers von Amts wegen verfügt und dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass der konkrete Stellungstermin, nämlich voraussichtlich im April 2021, mit gesonderter Ladung bekanntgegeben wird Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer am 30.03.2020 gemäß § 30 des Wehrgesetzes 2001 aus dem Wehrd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission Wien vom 30.09.2019, zugestellt am 18.10.2019, wurde der Beschwerdeführer für „untauglich“ erklärt. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der laut einem amtsärztlichen Zeugnis vorliegende medizinische bzw. psychologische Sachverhalt die Eignung des Beschwerdeführers für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung auf Dauer ausschließe. Es habe von einem persönlichen Erscheinen des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde am 19.10.2018 von der Stellungskommission für tauglich befunden und war bis zum 30.04.2020 wegen seines Schulbesuches von der Ableistung des Grundwehrdienstes ausgeschlossen. I.2. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Vorarlberg vom 13.02.2020, zugestellt am 25.02.2020, wurde der BF mit Wirkung vom 06.07.2020 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde bereits am 09.07.2019 im Rahmen der Stellung für tauglich befunden. Am 03.04.2020 wurde er gemäß § 30 WehrG vorzeitig aus dem Präsenzdienst entlassen weil durch den Truppenarzt eine Infektion mit COVID 19 festgestellt wurde. I.2. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Die Durchführung Ihrer neuerlichen Stellung wird von Amt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 09.03.2018, zugestellt am 15.03.2018, wurde die Durchführung einer neuerlichen Stellung des Beschwerdeführers von Amts wegen verfügt. Der Stellungsbeschluss werde durch die zuständige Stellungskommission voraussichtlich ohne seine persönliche Anwesenheit vor dieser Kommission ("Stellung in Abwesenheit") schriftlich erfolgen. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission Steiermark vom 21.09.2017 für "untauglich" erklärt. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.10.2017 die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragte, wurde er zur Feststellung seiner geistigen und körperlichen Eignung zum Wehrdienst am 20.12.2017 zur Stellungskommission Steiermark geladen. Im Zeitraum von 20.12.2017 bis 21.12.2017 wurden Untersuchungen im Rahmen der ne... mehr lesen...