Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer, wurde am 12.10.2023 und am 13.10.2023 der Stellung unterzogen und wurde mit mündlich verkündetem Beschluss seine Tauglichkeit festgestellt. Der Beschwerdeführer unterzeichnete am 13.10.2023 nach der mündlichen Verkündung einen Rechtsmittelverzicht. 1. römisch 40 , im Folgenden Beschwerdeführer, wurde am 12.10.2023 und am 13.10.2023 der Stellung unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission Wien vom 30.09.2019, zugestellt am 18.10.2019, wurde der Beschwerdeführer für „untauglich“ erklärt. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der laut einem amtsärztlichen Zeugnis vorliegende medizinische bzw. psychologische Sachverhalt die Eignung des Beschwerdeführers für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung auf Dauer ausschließe. Es habe von einem persönlichen Erscheinen des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde bereits am 16.09.2016 und am 27.08.2018 auf seine Tauglichkeit zum Wehrdienst untersucht. Dabei wurde jeweils seine vorübergehende Untauglichkeit festgestellt und zuletzt eine Nachstellung ab August 2019 verfügt. Bei der nun verfahrensgegenständlichen Stellung vom 23.09.2019 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht mit Schriftsatz vom 17.10.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer unterzog sich am 09.10.2019 wegen einer Handverletzung einer Nachstellung bei der belangten Behörde. Dabei wurde festgestellt, dass beim Beschwerdeführer im Jahr 2012 ein oberflächliches malignes Melanom entfernt wurde. Die belangte Behörde verkündete hierauf den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen
Spruch: folgenden Wortlaut hatte: "Der Beschluss der Stellungskommission Steiermark lautet auf untauglich." Der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission für Wien vom 18.09.2018 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer tauglich sei. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer in der Zeit vom 17.09.2018 bis 18.09.2018 den ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen für die Eignung zum Wehrdienst unterzogen habe. Der Stellungsproband sei im Rahmen der Beweisaufnahme (Stellungsverfahren) vom angenommenen Sachverhalt und vom entsche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission Steiermark vom 21.09.2017 für "untauglich" erklärt. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.10.2017 die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragte, wurde er zur Feststellung seiner geistigen und körperlichen Eignung zum Wehrdienst am 20.12.2017 zur Stellungskommission Steiermark geladen. Im Zeitraum von 20.12.2017 bis 21.12.2017 wurden Untersuchungen im Rahmen der ne... mehr lesen...