Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****, N*****gasse *****. Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals Top 8 sowie der Magazine Top 14 und 14a. Der Antragsteller begehrte die Feststellung, dass die Kosten für die Beheizung der Stiegen für ihn nicht als Bewirtschaftungspost in die Betriebskostenabrechnung einzubeziehen seien. Sein Geschäftslokal befinde sich im Erdgeschoß und er verfüge über keine weiter oben gelegenen Räumlichkeiten. Eine Benü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers D*****verein ***** vertreten durch Dr. Andreas König und andere Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Andreas S*****, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg, Rechtsanwalt in Kitzbühel, 2.... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs der Antragsteller Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller mangels Vorliegens einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller bilden eine Miteigentümergemeinschaft an der Liegenschaft EZ 231 II KG Berwang mit dem Grundstück 246/1. Dieses Grundstück grenzt nicht an einen öffentlichen Weg. Es liegt aber mit seiner östlichen Begrenzung an einer in der Natur als Straße ausgebildeten Landfläche. Dieser Weg verläuft hangabwärts in südlicher Richtung über das Grundstück 246/5, das zum Gutsbestand der im Alleineigentum des sechsten Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 23 II KG Ber... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt eine Sachbeurteilung nach allen verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten, deren amtswegige Wahrung nach den Verfahrensregelungen und Vollzugsklauseln der einzelnen Verwaltungsgesetze ihr selbst zugewiesen ist. Soweit sie nach ihrem Amtswissen den Verdacht hegt, die Belastung eines bestimmten, vom geltend gemachten Notwegeanspruch betroffenen Grundstückes k... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §11 Abs2NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Das mit einem Notwegeantrag befasste Gericht genügt seinen Verpflichtungen zunächst dadurch, dass es gemäß § 11 Abs 2 NWG die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wegen der etwa in Betracht kommenden öffentlichen Rücksichten in Kenntnis setzt. Die Erklärung der Bezirksverwaltungsbehörde oder einer anderen Verwaltungsbehörde ist für die zu fällende Gerichtsentscheidung nicht bindend. ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140MRK Art6 Abs1 II5a5NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Antrag die Worte " und bei der Entscheidung als bindend zu betrachten" in § 9 Abs 4 NWG, RGBl 1896/140, sowie § 16 Abs 6 dieses Gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, da durch diese Regelungen der Gesetzgeber die Bindung der Gerichte an die Erklärung einer Verwaltungsbehörde über Teilfragen eines dem Gericht zur Entscheidung überwiesenen Individualanspruc... mehr lesen...
Das Erstgericht gab einem auf die §§ 2 und 9 UWG. gestützten Unterlassungsbegehren Folge und ermächtigte die Kläger, den Urteilsspruch auf Kosten der Beklagten nach Rechtskraft "in zwei Wiener Tageszeitungen und in einem einschlägigen Fachblatt" zu veröffentlichen. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in diesem Umfang. Der Oberste Gerichtshof gab der dagegen von den Beklagten erhobenen Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheid... mehr lesen...
Norm: MG §17 Abs2 C3WWG §16 Abs6
Rechtssatz: Die kürzere Verjährungsfrist des § 17 Abs 2 MG findet im Falle einer irrtümlichen Mehrzahlung keine Anwendung, daher auch dann nicht, wenn es sich um irrtümlich bezahlte Wohnhaus-Wiederaufbauraten handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 525/54 Entscheidungstext OGH 11.11.1954 2 Ob 525/54 7 Ob 145/5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CNWG §16 Abs6
Rechtssatz: Eine Erklärung des zuständigen Bundesministeriums nach § 16 Abs 6 NWG kann nur vom OGH anläßlich der sachlichen Erledigung eines Revisionsrekurses eingeholt werden, nicht also von den Untergerichten oder vom OGH bei Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses. Entscheidungstexte 2 Ob 680/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 2 O... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den auf Einräumung eines Notweges gerichteten Antrag ab, da die politische Behörde I. Instanz erklärt hatte, daß der begehrten Einräumung öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und verwies die Sache an dieses mit dem Auftrage zurück, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Notwegedienstbarkeit zu prüfen. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug diesem... mehr lesen...
Norm: NWG §9 Abs4NWG §16 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht kann sich über die nach § 9 Abs 4, § 16 Abs 6 NWG bindende Erklärung der Verwaltungsbehörde auch nicht in der Weise hinwegsetzen, daß der Notweg nur mit einer Einschränkung bewilligt wird, die auf öffentlichen Interessen nach Meinung des Gerichtes ausreichend Rücksicht nimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 153/51 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...