Norm
NWG §9 Abs4Rechtssatz
Das Gericht kann sich über die nach § 9 Abs 4, § 16 Abs 6 NWG bindende Erklärung der Verwaltungsbehörde auch nicht in der Weise hinwegsetzen, daß der Notweg nur mit einer Einschränkung bewilligt wird, die auf öffentlichen Interessen nach Meinung des Gerichtes ausreichend Rücksicht nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0071292Dokumentnummer
JJR_19510307_OGH0002_0020OB00153_5100000_001