Norm
MG §17 Abs2 C3Rechtssatz
Die kürzere Verjährungsfrist des § 17 Abs 2 MG findet im Falle einer irrtümlichen Mehrzahlung keine Anwendung, daher auch dann nicht, wenn es sich um irrtümlich bezahlte Wohnhaus-Wiederaufbauraten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0067605Dokumentnummer
JJR_19541111_OGH0002_0020OB00525_5400000_001