Der Antrag von A langte am ... bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte aus, sie sei Exekutivbedienstete der Landespolizeidirektion (LPD) X und im Rahmen ihres Dienstes sexuell belästigt worden. Normalerweise verrichte sie ihren Dienst in der Polizeiinspektion (PI) ..., aber am Tag des Vorfalls, am ..., sei sie aus Anlass eines … zur Sicherung der ... am ... kommandiert worden. Üblicherweise würden zu solchen Diensten Inspektorinnen und Inspektoren ... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am ... bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte unter Bezugnahme auf den übermittelten WhatsApp-Chat zwischen B und ihr beginnend am ... im Wesentlichen Folgendes aus: Sie sei Studentin an der X gewesen und habe am ... ihrem Diplomarbeitsbetreuer B ihren Diplomarbeitsentwurf übermittelt. Da sie ca. ... Wochen danach noch keine Rückmeldung erhalten habe, habe sie B am ... angerufen, um sich über den Stand der Dinge zu informi... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte Folgendes aus: Sie sei als …leiterin im Rechnungshof (RH) beschäftigt. Am … sei sie um … Uhr in den RH gekommen und habe ihren damaligen Vorgesetzten, B am Gang getroffen, nachdem dieser gerade aus der Toilette gekommen sei. Nach einem Einleitungssatz habe er zu ihr gesagt: „Ich hatte soeben ein besonderes Erlebnis, heute früh hatte ich den Finger einer Krankenschwester im Arsch".... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B GBK) ein. Sie führte aus, dass sie ihre Lehre als Einzelhandelskauffrau im … in der Postfiliale … begonnen habe und sich wegen der sexuellen Belästigung durch den Filialleiter Stellvertreter B und wegen der mangelnde Abhilfe bei sexueller Belästigung durch der Filialleiterin … aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen als diskriminiert erachte. Dem Antrag waren die Zeugenvernehmung von A bei de... mehr lesen...
As Antrag langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte aus, sie sei Vertragsbedienstete im Bundesministerium für Inneres (BMI), bis … sei sie Mitarbeiterin in der Abteilung X, Referat X, gewesen. „In der Zeit von … bis …“ habe sich zwischen ihr und ihrem Kollegen B, ebenfalls Mitarbeiter im Referat X, „ein sexuelles Verhältnis entwickelt“. Um ihre Ehe zu retten, habe sie das Verhältnis am … beendet, was B jedoch nicht akzeptiert habe, er hab... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Wien, Jänner 2019 Zuletzt aktualisiert am 20.02.2019 mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass 1.) das Verhalten ihres Vorgesetzten B ihr gegenüber eine sexuelle Belästigung gemäß § 8 (1) Z 1 B-GlBG darstelle, dass 2.) die Österreichische Post AG keine angemessene Abhilfe gemäß § 8 (1) Z 2 B-GlBG geschaffen habe und dass 3.) die Kündigu... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass 1.) das Verhalten ihres Vorgesetzten B ihr gegenüber eine sexuelle Belästigung gemäß § 8 (1) Z 1 B-GlBG darstelle, dass 2.) die Österreichische Post AG keine angemessene Abhilfe gemäß § 8 (1) Z 2 B-GlBG geschaffen habe und dass 3.) die Kündigu... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) der Universität X, in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass Studierende und Mitarbeiterinnen (namentlich genannt) des Institutes X der Universität X durch unzureichende Abhilfemaßnahmen gegen die geschlechtsbezogene Belästigungen von B (= Belästiger) diskri... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (kurz: B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie im Rahmen ihrer Dienstverrichtung an ... X der Österreichischen Post AG von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten B durch diverse Verhaltensweisen und Äußerungen, insbesondere durch die Bemerkung, er wäre gern der Hund gewesen, der sie... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBI. I Nr. 65/2004 in der geltenden Fassung, festzustellen, dass sie im Rahmen ihrer Dienstverrichtung an … X der Österreichische Post AG von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten B durch die Bemerkung, sie könne ein Diensthemd haben, wenn sie dieses vor ihm anprobiere gemäß § 8 Bundes-Gleichbehandlungs... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrem Kollegen B gemäß § 8 B-GlBG sexuell belästigt worden sei, folgendes G u t a c h t e n beschlossen: Die Beschimpfung von A durch B stellt eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 8 B-GlBG dar. B e g r ü n d u n... mehr lesen...