Norm
§8 B-GlBGDiskriminierungsgrund
GeschlechtDiskriminierungstatbestand
sexuelle BelästigungText
Bundesgleichbehandlungskommission
Senat I
Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Wien, Jänner 2019
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2019