Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Juli 2019 stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1. gemäß § 60 und § 61 Abs 1 AMD-G, fest, dass der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ XXXX ", abrufbar unter der Internetadresse https:// XXXX , die Bestimmung des § 31 Abs 3 Z 2 AMD-G dadurch verletzt habe, dass der in diesem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf am 13. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Juli 2019 stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1. gemäß § 60 und § 61 Abs 1 AMD-G, fest, dass der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ XXXX ", abrufbar unter der Internetadresse https:// XXXX , die Bestimmung des § 31 Abs 3 Z 2 AMD-G dadurch verletzt habe, dass der in diesem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf am 13. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Juli 2019 stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1. gemäß § 60 und § 61 Abs 1 AMD-G, fest, dass der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ XXXX ", abrufbar unter der Internetadresse https:// XXXX , die Bestimmung des § 31 Abs 3 Z 2 AMD-G dadurch verletzt habe, dass der in diesem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf am 13. N... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 04.10.2017, XXXX , wurde festgestellt, dass es sich beim YouTube-Kanal „ XXXX “ sowie beim Facebook-Kanal „ XXXX “ jeweils um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handle (Spruchpunkt 1.). Weiters wurde festgestellt, dass es sich beim Blog „ XXXX “ um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 04.10.2017, XXXX , wurde festgestellt, dass es sich beim YouTube-Kanal „ XXXX “ sowie beim Facebook-Kanal „ XXXX “ jeweils um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handle (Spruchpunkt 1.). Weiters wurde festgestellt, dass es sich beim Blog „ XXXX “ um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige Betreiberin eines Kabelnetzes und Verbreiterin von Rundfunkprogrammen, wobei das Kabel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) ist Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ XXXX “, das über einen näher festgelegten Satelliten in HD und zusätzlich über eine näher festgelegte terrestrische Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist auf Grund einer Anzeige gemäß § 15 TKG 2003 Betreiberin eines Kabelnetzes zur Verbreitung und Weiterverbreitung von R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2016 trat ein Großteil der Bestimmung der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (TSM-VO) in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Zuge der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (kurz: "KOG") der KommAustria (im Folgenden auch "belangte Behörde") obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") des ORF-Gesetzes (kurz: "ORF-G") sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (in Folge: "Beschwerdeführer" oder "ORF") und seine Tochtergesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.01.2015, bei der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) am 19.01.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) einen "Antrag gemäß § 5 Abs. 7 FERG", um nach der Winterpause, dh ab der 20. Spielrunde am 14./15.02.2015, (im Rahmen der Kurzberichterstattung) über die Spiele XXXX zu berichten, für die die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die ausschließlichen Pay-TV-Übe... mehr lesen...