Wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, wurde dem Beschwerdeführer am 8. Mai 1991 eine uneingeschränkte Lenkberechtigung für die Gruppen A und B erteilt. Am 1. Jänner 1992 erlitt der Beschwerdeführer an der linken Hand eine Verletzung, auf Grund derer die linke Hand im Handgelenk amputiert und durch eine Prothese ersetzt werden musste. In der Folge wurde die Lenkberechtigung für die Gruppe A auf mehrspurige Kraftfahrzeuge eingeschränkt. Hinsichtlich der Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §6 Abs1 Z3 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §6 Abs1 Z4 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §6 Abs1 Z5 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §6 Abs2 idF 1998/II/138;VwRallg;
Rechtssatz: § 6 Abs. 1 Z. 4 FSG-GV 1997 enthält nicht die in Z. 3 und 5 enthaltene Einschränkung ("... die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuge... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4;FSG-GV 1997 §8 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0242 E 28. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist erforderlichenfalls durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festzustellen, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Die Behörde ist dazu verpfli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. Juni 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B befristet auf die Dauer von fünf Jahren bis 10. Mai 1999 erteilt. Am 14. April 1999 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung die Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung. Der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung kam in seinem Gutachten vom 28. Juli 1999 zu dem Ergebnis, dass der B... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4;FSG-GV 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist erforderlichenfalls durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festzustellen, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Die Behörde ist dazu verpflichtet, wenn nicht schon durch das amtsärztliche Gutachten sämtliche Zw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. Juni 1998 auf Verlängerung der Gültigkeit der Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 5 Abs. 4 FSG 1997 iVm § 8 Abs. 1 FSG 1997 mangels gesundheitlicher Eignung abgewiesen. Festgestellt wurde weiters, dass die Lenkberechtigung am 24. Juni 1998 die Gültigkeit verloren habe. In der Begründung: berief sich der Landeshauptmann von Steiermark auf eine ärztliche ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs. 4 Z. 2 FSG-GV 1997 ist der allenfalls eingetretene Ausgleich des bestehenden Mangels durch erlangte Geübtheit ZUERST durch den Amtsarzt festzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999110101.X03 Im RIS seit 16.11.2001 mehr lesen...