Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0310 E 25. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsu... mehr lesen...
Mit Vorstellungsbescheid vom 1. August 2005 forderte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz den Beschwerdeführer auf, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem 17. Juni 2005 (Zustellung des Mandatsbescheides), bei einem Amtsarzt untersuchen zu lassen, ob die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B noch gegeben ist, und die zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens allenfalls geforderten Befunde und/oder Stellungnahmen zu erbringen (Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0310 E 25. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsu... mehr lesen...
Auf Grund des im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbestrittenen Vorbringens des Beschwerdeführers war ihm mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 20. November 2003 die Lenkberechtigung für die Dauer von vier Monaten ab vorläufiger Abnahme des Führerscheins gemäß § 26 Abs. 2 FSG - vom 16. November 2003 bis 16. März 2004 - entzogen worden, desgleichen war die Absolvierung einer Nachschulung, die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens sowie einer verkehr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §59 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5;FSG-GV 1997 §2 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der
Spruch: der Behörde, wonach "die Auflage zur amtsärztlichen Nachuntersuchung "für den Fall der Normwertigkeit des vorzuw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterzog sich - nach in der Anzeige der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 19. März 2000 im Einzelnen dokumentierten Vorfällen vom 19. März 2000, als der Beschwerdeführer unter anderem auch eine Straßensperre durchfuhr, wobei sich ein Straßenaufsichtsorgan nur durch einen Sprung zur Seite vor dem Erfasstwerden retten konnte, und ein im Anschluss daran beim Beschwerdeführer durchgeführter Atemluftalkoholtest und ein Drogenschnelltest positiv waren - am 18. Juni ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 4. Oktober 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. September 2001 auf Verlängerung der zuvor befristet bis 28. September 2001 erteilten Lenkberechtigung für die Klasse B unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 FSG und § 14 Abs. 1 FSG-GV abgewiesen, weil Beeinträchtigungen seiner Wahrnehmung, der Psychomotorik, der kognitiven und affektiven Funktionen nicht mehr mit dem sicheren Lenken eines Fahrzeuges vereinbar seien, somit die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 20. August 2002 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B. Im Verwaltungsakt erliegt das Formular über eine ärztliche Untersuchung nach § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) durch einen Arzt für Allgemeinmedizin vom 21. August 2002. Der klinische Gesamteindruck wird als "unauffällig" beschrieben, nach dem Gutachten sei der Untersuchte gemäß § 8 FSG zum Lenken eines Kraftfahrzeuges... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 14 der FSG-GV 1997 ergibt sich, dass ein geringfügiger Suchtmittelgenuss - wie auch ein geringfügiger Alkoholgenuss ohne Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges - die gesundheitliche Eignung (noch) nicht berührt. Erst dann, wenn der Konsum zu einer Abhängigkeit zu führen geeignet ist oder wenn die Gefahr be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG aufgefordert, der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorzulegen (Spruchpunkt I). Sein Antrag, seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde als unzu... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §5 Abs1 Z4;FSG-GV 1997 §14 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall liegen ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dem Beschwerdeführer fehle infolge Suchtmittelabhängigkeit die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Es trifft zwar zu, dass lange zurückliegender oder nur gelegentlicher Kon... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz -FSG aufgefordert, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, nach dem Inhalt einer Anzeige des Gendarmeriepostens K. vom 19. März 2000 habe der Beschwerdeführer am 29. Jänner 2000 in stark alkoholisiertem Zustand in einem Lokal ständig herumgebrüllt und dabei die öffentliche Ordnung... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §14 Abs1;
Rechtssatz: Ein einmaliger oder in großen zeitlichen Abständen vorkommender Alkoholmissbrauch reicht nicht aus den Verdacht, es bestehe Alkoholabhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 FSG-GV 1997 zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000110240.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, "sich ab Rechtskraft dieses Bescheides einer Untersuchung durch den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Leoben unter Beibringung eines aktuellen Leberfunktionsbefundes, neurologischen Gutachtens sowie eines verkehrspsychologischen Gutachtens zu unterziehen". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs2;FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z4 lita;KFG 1967 §74 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Lenkberechtigten zum Lenken von Kraftfahrzeugen müssen begründet sein. Es müssen sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass d... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 25. November 1998 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Zustellung des Bescheides ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B gemäß § 8 FSG vorzulegen; gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §38;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs3;SMG 1997 §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/11/0175
Rechtssatz: Der Ausgang des Strafverfahrens wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG 1997 wegen Besitzes von... mehr lesen...