Im Zusammenlegungsverfahren M wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 2. Oktober 2000 der Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhob der Beschwerdeführer Berufung. Unter Punkt 1. der Berufung machte er geltend, das Bauland sei nicht gesetzeskonform aufgeteilt worden. Unter Punkt 2. brachte der Beschwerdeführer vor, zum Gutsbestand der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 90104, GB M, gehöre unt... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §6;FlVfLG Tir 1996 §26;
Rechtssatz: Real geteiltes Eigentum bringt keine vollständige Teilung des Gebäudes mit sich und kann sie auch gar nicht mit sich bringen, weil bei einer solchen Teilung stets Hausbestandteile vorhanden sind, die, wie Hauptmauern, Stiegenhäuser, Dach, den Bedürfnissen aller Eigent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. September 1996 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren für die landwirtschaftlichen Grundstücke im Gebiet "M." den Zusammenlegungsplan. Der mit "Fischereirechte" überschriebene Abschnitt V der Haupturkunde dieses Zusammenlegungsplanes lautet: "Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes S. vom 1.2.1984, C 627/82, wurde entschieden, daß auf GSt. 8477/2, durch das der "K.-Bach" bzw. das "M.-... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;FlVfGG §6 idF 1967/078;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Untergang des dienenden Gutes führt zum Erlöschen der Dienstbarkeit. Völlige Umgestaltung, die die Ausübung der Dienstbarkeit unmöglich macht, steht dem Untergang gleich. ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §6 idF 1967/078;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1996 führt zum Erlöschen von Dienstbarkeiten, sofern sie nicht ausdrücklich aufrechterhalten oder neu begründet werden. Voraussetzung für eine solche Aufrechterhaltung ist, daß die Dienstbarkeiten im öffentlichen Interesse oder ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;FlVfGG §6 idF 1967/078;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Zitierung des § 480 ABGB in § 6 FlVfGG idF 1967/78 sollte keine Einschränkung der von dieser Bestimmung erfaßten Grunddienstbarkeiten und Reallasten gegenüber der alten Fassung des §... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §6 idF 1967/078;FlVfLG Tir 1996 §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1996 bewirkt, daß die in dieser Gesetzesstelle angeführten Grunddienstbarkeiten und Reallasten, wenn sie nicht ausdrücklich aufrechterhalten oder neu begründet werden, mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsbescheides erlöschen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. November 1992 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan für die Zusammenlegung H. Dagegen berief der Beschwerdeführer mit der Begründung: , im Zusammenlegungsplan sei eine im Jahre 1951 von der Gemeinde H eingeräumte Dienstbarkeit nicht eingetragen. Er beantrage die Eintragung dieser Dienstbarkeit laut beiliegender Vereinbarung mit dem seinerzeitigen Gemeindevorstand. Im Verfahren vor der belangten Beh... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §6;FlVfLG Tir 1978 §26 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §26;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs7;
Rechtssatz: § 26 Tir FlVfLG 1978 ist nicht zu entnehmen, daß eine ausdrückliche Aufrechterhaltung nur in bezug auf solche Dienstbar... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §312;ABGB §339;ABGB §351;ABGB §524;FlVfGG §6;FlVfLG OÖ 1979 §24;ZPO §454;ZPO §457;
Rechtssatz: Eine ersessene, aber im Zusammenlegungsplan nicht ausdrücklich aufrechterhaltene Dienstbarkeit erlischt mit der Rechtskraft des Z... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §6;FlVfLG OÖ 1911 §30;FlVfLG OÖ 1911 §90;FlVfLG OÖ 1979 §107 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §90;Wiederherstellung Zusammenlegungsrecht OÖ 1955;
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten stellen einen Teil der Entscheidung über die gesetzliche ... mehr lesen...