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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §480;Rechtssatz
§ 26 Tir FlVfLG 1978 ist nicht zu entnehmen, daß eine ausdrückliche Aufrechterhaltung nur in bezug auf solche Dienstbarkeiten in Betracht käme, deren Bestand, Inhalt und Umfang unbestritten ist. Vielmehr hat die Agrarbehörde zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang eine unter dem Titel der Ersitzung behauptete Grunddienstbarkeit besteht und ob sie entsprechend den Bestimmungen des § 26 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 ausdrücklich aufrechtzuerhalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070124.X02Im RIS seit
20.11.2000