Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA)entsprechen muss. Die Fußballeuropameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. 2. Am 3. Jänner 2004 erfolgte eine Vergabebekanntmachung im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA)entsprechen muss. Die Fußball-Europameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. 2. Am 3. Jänner 2004 erfolgte eine Vergabebekanntmachung i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA) entsprechen muss. Die Fußball-Europameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. Am 18. November 2003 schlossen das Land Kärnten, die Stad... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art14b Abs2 Z1 lita, Abs2 Z2 lita, Abs3B-VG Art83 Abs2B-VG Art138 Abs1 litcBundesvergabeG 2002 §20 Z4, §135 Abs2Krnt VergaberechtsschutzG §6 Abs2VfGG §50, §51, §52
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates
(UVS) für Kärnten zur Entscheidung über Nachprüfungsanträge der
Bietergemeinschaft STRABAG und der Bietergemeinschaft Bögl im
Vergabeve... mehr lesen...
Begründung: I. Gestützt auf Art138 Abs1 litc B-VG und §50 VerfGG begehrt die einschreitende Gesellschaft mit Eingabe vom 5. November 2001 die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland und der Bundes-Vergabekontrollkommission verbunden mit dem weiteren Begehren, die dem Erkenntnis entgegenstehenden behördlichen Akte aufzuheben. 1. Begründend wird vorgebracht, daß durch die Stadtgemeinde Neusiedl am See "die Dienstleistun... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art138 Abs1 litc / verneinend / ProzeßvoraussetzungenBgld VergabeG §93 ffBundesvergabeG 1997 §109 Abs8 Z3BundesvergabeG 1997 §115 Abs2 Z1VfGG §50
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativenKompetenzkonfliktes zwischen dem Unabhängigen VerwaltungssenatBurgenland und der Bundes-Vergabekontrollkommission mangelsVorliegens einer behördlichen Entscheidung seitens ... mehr lesen...