Am 1. Oktober 2002 schlossen Felix Glu. als Verkäufer sowie Franz und Valerie Gu. als Käufer vor dem Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz ein "Flurbereinigungsübereinkommen" über dort näher bezeichnete Grundstücke. Nach Punkt X. dieses Übereinkommens handelte es sich beim Erwerb der Vertragsobjekte um land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke im Sinn des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1970. Mit Bescheid vom selben Tag sprach die Agrarbehörde erste... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §47 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §45 Abs2;GGG 1984 TP9 lita Anm4;GGG 1984 TP9 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/16/0037 E 25. März 2004
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Bestimmungen über die amtswegige Veranlassung der ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. Jänner 1998 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag, den Grenzkataster der Katastralgemeinde T hinsichtlich der Grundstücke Nr. .560 und Nr. 5729/1 dahingehend zu berichtigen, dass die gemeinsame Grundstücksgrenze gemäß dem Zusammenlegungsplan T vom 24. Februar 1983, Zl. IIIb 2-ZH-167/256, von Grenzpunkt 8629 zu Grenzpunkt 8654 verläuft. Mit Bescheid vom 8. Februar 1999 gab das Vermessungsamt I diesem Antrag statt. Es führte im Wesentlichen begrü... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform95/03 Vermessungsrecht
Norm: FlVfGG §47 Abs1;FlVfGG §47 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §23 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §23 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §84;VermG 1968 §13 Abs1 idF 1975/238;
Rechtssatz: Feststeht, dass die "Behelfe" im Sinne des § 84 Tir FlVfLG 1996 selbst keine originären Rechte begründen können, daher ist eine Abweichung vo... mehr lesen...