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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §47 Abs1;Rechtssatz
Feststeht, dass die "Behelfe" im Sinne des § 84 Tir FlVfLG 1996 selbst keine originären Rechte begründen können, daher ist eine Abweichung von den den Rechtstitel zur Einverleibung bildenden Ergebnissen des Zusammenlegungsverfahrens zu berichtigen, ohne dass es eines ergänzenden Verfahrens bedarf. Ein lediglich als Behelf hergestellter fehlerhafter Plan nach § 84 Tir FlVfLG 1996 kann somit nicht als Grundlage der Einverleibung in den Grenzkataster bzw. das Grundbuch im Sinne des § 13 VermG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000060022.X02Im RIS seit
19.02.2002