Im Zusammenlegungsverfahren G erließ die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) mit Bescheid vom 30. Juni 2000 den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. Dieser sah unter anderem die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 1443/1 der KG G (im Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen als Weg Nr. 38 bezeichnet) und die Errichtung eines neuen Weges (Weg Nr. 12) vor. Dieser neue Weg Nr. 12 war mit der Anmerkung "Stichweg (privat)" versehen. Gegen diesen Bescheid (Plan der gemein... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 19. Februar 1973 leitete die Agrarbezirksbehörde L (AB) das Zusammenlegungsverfahren ein. In dieser Verordnung wurde bestimmt, dass die Zusammenlegung die gesamte Katastralgemeinde G umfasse. Am 28. Februar 1986 erließ die AB den Zusammenlegungsplan, der durch Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme kundgemacht wurde. In Spruchpunkt I. des Zusammenlegungsplanes wird ausgesprochen, dass ein färbiger Plan über den alten Stand, ein färbiger Plan über den neuen... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs6;FlVfGG §34 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs4;JN §1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Entscheidung über Eigentumsansprüche oder über Privatrechte an den als öffentliches Gut erklär... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Im Zusammenlegungsverfahren R hat die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) mit Bescheid vom 11. September 1995 die Zusammenlegungsgemeinschaft R verpflichtet, den E Dorfweg mit einer Länge von 350 m, einer Fahrbahnbreite von 3 m, mit befestigter Fahrbahn (Schotter) und einem staubfreien Belag auf einer Breite von lediglich 2,6 m bei eine... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs4 litd;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs4 lite;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Frage, ob der Bau einer Gemeindestraße rechtmäßig war oder nicht, fällt gemäß § 102 Abs 4 lit d und e OÖ FlVfLG 1979 nicht in die Zuständigkeit der Agrarbehörde, auch wenn die Projektieru... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren L-K-St wurden in einer vor der Agrarbezirksbehörde Villach (AB) am 25. August 1988 durchgeführten Verhandlung mit den durch ihre Bürgermeister vertretenen Gemeinden St und K und der durch ihren Obmann vertretenen Zusammenlegungsgemeinschaft die künftigen Eigentumsverhältnisse an den im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens teils neu errichteten, teils schon vorhanden gewesenen, aber ausgebauten Wegen besprochen. Die Vertreter der beteiligten Körperschaften kam... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs7;FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §21 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litc;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litd;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde zweiter Instanz ist gemäß §... mehr lesen...