Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1840, KG Palting (Imsee), sowie des Ufergrundstückes Nr. 532/2, KG Palting, welches als Parkplatz benutzt wird. Weiters ist die Beschwerdeführerin Hälfteeigentümerin des daran grenzenden Ufergrundstückes Nr. 524/2, KG Palting, auf welchem eine Fischerhütte und ein Bootssteg errichtet ist. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 9. September 1992 wurde das Flurbereinigungsverfahren "Imsee", Katastral... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §13 Abs2;FlVfGG §37;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §89 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §89 Abs4;
Rechtssatz: Von den im § 24 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 normierten Rechtsfolgen kann ein Grunddienstbarkeitsberechtigter betroffen sein, der nicht Eigentümer ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften in der KG B. Ihrer Meinung nach stünden ihnen aufgrund von Ersitzung auf den der Grundzusammenlegung M.-B. unterzogenen Gp. 190 und 191 (Altparzellen) Mährechte und andere Nutzungsrechte, wie das Recht des Klaubens von Kirschen und Haselnüssen, zu. Im Zuge des Verwaltungsverfahrens und auch der vorliegenden Beschwerde wurde das Begehren dahingehend modifiziert, daß die Beschwerdeführer nur noch den Bestand dieser Nutzungsrec... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §13 Abs2;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §26 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070006.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen im Zusammenlegungsverfahren D. erhobene Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, zu deren Erhebung es der Beschwerdeführerin aber aus nachstehenden Erwägungen an der Berechtigung fehlt: Gemäß § 6 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) sind Parteien im Zusammenlegungsverfahren a) die Eigentümer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wird die gegen den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen im Zusammenlegungsverfahren S. erhobene Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, zu deren Erhebung es der Beschwerdeführerin aber aus den im hg. Beschluß vom heutigen Tag, Zl. 94/07/0160, dargelegten Gründen an der Berechtigung fehlt. Auf den vorgenannten Beschluß wird gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 8 Vw... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung NiederösterreichL81503 Umweltschutz NiederösterreichL81513 Umweltanwalt Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §13 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §6;UmweltschutzG NÖ 1984 §11 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS Schlagwo... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung NiederösterreichL81503 Umweltschutz NiederösterreichL81513 Umweltanwalt Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §13 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §6;UmweltschutzG NÖ 1984 §11 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des § 11 Abs 1 NÖ UmweltschutzG 1984 hat dieser
Norm: keinen solchen Inhalt gegeben, der die Annahme e... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;B-VG Art12 Abs1;FlVfGG §13 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmung des § 13 Abs 2 FlVfGG vor dem Hintergund der nur den Regelungsinhalt der ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung NiederösterreichL81503 Umweltschutz NiederösterreichL81513 Umweltanwalt Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §13 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §6;UmweltschutzG NÖ 1984 §11 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 11 Abs 1 NÖ UmweltschutzG 1984 kann keine klare gesetz... mehr lesen...