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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmung des § 13 Abs 2 FlVfGG vor dem Hintergund der nur den Regelungsinhalt der Ausführungsgesetzgebung betreffenden Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes erlaubt nicht die Annahme, es wäre dem Landesgesetzgeber die grundsatzgesetzlich vorgesehene Möglichkeit landesgesetzlicher Erweiterung des Kreises der Parteistellung genießenden Personen nur im unmittelbaren Ausführungsgesetz, nicht aber auch in einem anderen Landesgesetz eröffnet, wenn dieses materienübergreifende Regelungen trifft, mit denen materiell ebenso eine Ausführung des Grundsatzgesetzes vorgenommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070160.X01Im RIS seit
11.07.2001