Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAO §34 Abs1
Rechtssatz: Die in Bkv 2/85 (AnwBl 1986, 350) vertretene Ansicht, wonach gegen die vom Ausschuß verfügte Löschung eines Rechtsanwalts aus der Liste ein Rechtsmittel deswegen nicht zulässig sei, weil ein solches in der Rechtsanwaltsordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann nicht aufrecht erhalten werden, es ist vielmehr - verfassungskonform interpretiert - davon auszugehen, daß (auch) gegen einen auf § 34 Abs 1 RA... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAPG §8
Rechtssatz: Gemäß § 8 RAPG steht dem Prüfungswerber gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung das Recht auf Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission zu; § 5a RAO ist sinngemäß anzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, daß über das Begehren des Prüfungswerbers auf Zulassung zur Prüfung vom Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission negativ entschieden worden ist, dh in Form eines Bescheides die Ni... mehr lesen...
Norm: AHG §8 Abs1RAO §5aRAO §22 Abs2
Rechtssatz: Die OBDK ist zwar eine Verwaltungsbehörde, aber kein Rechtsträger im Sinne des §§ 1 ff AHG. Sie wird im Eintragungsverfahren (§ 5 a RAO) als Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich der (zuständigen) Rechtsanwaltskammer (§ 22 Abs 2 RAO) tätig; nur diese ist mithin Rechtsträger im Sinne des § 1 AHG (Zurückweisung einer an die OBDK gerichteten Aufforderung gemäß § 8 Abs1 AHG). ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §15 Abs2RAO §5aRAO §30 Abs4
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des Ausschusses einer Rechtsanwaltskammer ist ein Rechtsmittel an die OBDK nur in den Fällen der §§ 5a, 30 Abs 4 RAO; § 15 Abs 2 DSt 1872 vorgesehen. Entscheidungstexte Bkv 2/85 Entscheidungstext OGH 08.07.1985 Bkv 2/85 Bkv 7/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §14 Abs2DSt 1872 §15RAO §5a
Rechtssatz: Nur in neue Form gekleidete Behauptungen, die als unzureichend bereits mit der früheren Entscheidung verworfen wurden, können wegen der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht im neuerlich eingeleiteten Verfahren zur Wiedereintragung in die Liste der Rechtsanwälte berücksichtigt werden. Entscheidungstexte Bkv 5/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAO §30
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist gegenüber Bescheiden des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer nur in den in der Rechtsanwaltsordnung normierten Fällen (vergleiche § 5 a; § 30 Abs 4 RAO) Berufungsinstanz. Entscheidungstexte Bkv 2/67 Entscheidungstext OGH 18.09.1967 Bkv 2/67 ... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAO §30 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtsanwaltsordnung sieht Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer nur in den Fällen der §§ 5 a und 30 Abs 4 RAO vor. Entscheidungstexte Bkv 3/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1960 Bkv 3/59 Veröff: AnwBl 1961,63 Bkv 4/61 Entscheidungstext OGH 04.04.1963 ... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAO §30 Abs2
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren vorgebrachte Neuerungen sind zu beachten. Eine bedingte Eintragung als Rechtsanwaltsanwärter gegen nachträgliche Nachweisung von Eintragungserfordernissen in der RAO nicht vorgesehen. Entscheidungstexte Bkv 1/59 Entscheidungstext OGH 21.05.1959 Bkv 1/59 Veröff: AnwBl 1960,25 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §3RAO §5a
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwaltsanwärter. Wird von der Rechtsmittelinstanz in Abänderung des Beschlusses des Ausschusses die Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters in die Liste mit Wirksamkeit von dem Tage verfügt, an dem er in die Kanzlei eines Rechtsanwaltes tatsächlich eingetreten ist, so untersteht der Anwärter auch von diesem Tage an der Disziplinargerichtsbarkeit des Disziplinarrates. ... mehr lesen...