Begründung: Kraft rechtskräftiger Einantwortung vom 12. 4. 1999 nach unbedingten Erbserklärungen sind die Erstklägerin zu einem Drittel und die Zweitklägerin zu zwei Dritteln Erben nach einem am 29. 8. 1997 verstorbenen Rechtsanwalt. Dieser stand in Geschäftsbeziehung mit dem beklagten Bankunternehmen und unterhielt dort mehrere Konten. Nach seinem Tod wurde am 9. 9. 1997 der Nebenintervenient, der zuvor als Kanzleigenosse des Verstorbenen tätig war, zum mittlerweiligen Stellvertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Abgabe einer Löschungserklärung betreffend ein Pfandrecht, welches ob seines Hälfteeigentums an einer bestimmten Liegenschaft für eine Forderung des Dr. Viktor Franz P***** einverleibt ist. Er brachte vor, die offene Forderung des Dr. Viktor Franz P***** zu Handen dessen rechtsfreundlichen Vertreters und nach seinem Tod zu Handen des mittlerweiligen Stellvertreters Dr. Z***** jeweils in Raten berichtigt zu haben. Trotzd... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs3
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission ist über die Fälle ausdrücklicher Anordnung im Gesetz hinaus nicht Berufungsbehörde und hat daher das an sie erhobene Rechtsmittel zurückzuweisen, ohne dass der Rechtsmittelwerber dadurch in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht (Verfahren vor dem gesetzlichen Richter) verletzt ist. Im vorliegenden Fall ist die Anfechtung der Entscheidung des Pl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 30.3.1993 bei Gericht überreichten Klage gegen den beklagten Rechtsträger eines Krankenhauses Schadenersatz von 200.384,20 S wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers vom 10.9.1989 sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden. Der damalige Rechtsvertreter der Klägerin war schwer erkrankt, weshalb die Parteien Ende März 1994 dem Prozeßgericht eine Anzeige über das (vereinbarte) Ruhen des Verfahrens übermittelten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CABGB §1302 AABGB §1313a IIIfABGB §1497 IVBABGB §1497 IVCRAO §28 Abs1 lithRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der für einen verstorbenen Rechtsanwalt bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat die Klienten des Verstorbenen über die Notwendigkeit der Fortsetzung eines unter- brochenen oder ruhenden Verfahrens zur Abwendung von Verjährungsfolgen nach § 1497 ABGB aufzuklären. Er haftet für das Verschulden seiner Konzipientin gemäß § 1313... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CABGB §1302 AABGB §1313a IIIfABGB §1497 IVBABGB §1497 IVCRAO §28 Abs1 lithRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der für einen verstorbenen Rechtsanwalt bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat die Klienten des Verstorbenen über die Notwendigkeit der Fortsetzung eines unter- brochenen oder ruhenden Verfahrens zur Abwendung von Verjährungsfolgen nach § 1497 ABGB aufzuklären. Er haftet für das Verschulden seiner Konzipientin gemäß § 1313... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs3StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Dem einem Rechtsanwalt gemäß § 34 Abs 3 RAO bestellten mittlerweiligen Stellvertreter kann eine Urteilsausfertigung zur Ausführung der vom mittlerweilig vertretenen Rechtsanwalt noch angemeldeten Rechtsmittel nicht wirksam zugestellt werden, weil die Funktion eines mittlerweiligen Stellvertreters nicht mit dem automatischen Eintritt in die Vollmachtsverhältnisse des Vertretenen verbunden ist. Dies gil... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. Dezember 1988 verstorbene Rechtsanwalt Dr. Friedrich W***** war Hauptmieter der Büroräumlichkeiten top Nr. 4 im Haus Wien 4, ***** in denen er seine Anwaltskanzlei betrieb. Der Beklagte war ursprünglich sein Konsipient, nach seiner Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte (8.Juni 1988) arbeitete er weiter für Dr. W*****, betrieb aber daneben seine eigene Praxis in einem eigenen Büroraum der Kanzlei mit eigenem Rechtsanwaltsschild neben der Haustüre. Wenig... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist höchstpersönlich und geht mit dem Tod des Berechtigten unter. Für diesen Fall ist jedoch von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 34 Abs 3 Z 1 RAO ein mittlerweiliger Stellvertreter zu bestellen. Dieser hat vor allem darauf zu achten, dass die Klienten des verstorbenen Rechtsanwaltes keinen Schaden erleiden. Obwohl der mittlerweilige Stellvertre... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist höchstpersönlich und geht mit dem Tod des Berechtigten unter. Für diesen Fall ist jedoch von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 34 Abs 3 Z 1 RAO ein mittlerweiliger Stellvertreter zu bestellen. Dieser hat vor allem darauf zu achten, dass die Klienten des verstorbenen Rechtsanwaltes keinen Schaden erleiden. Obwohl der mittlerweilige Stellvertre... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs2RAO §34 Abs3
Rechtssatz: Beschlüsse des Ausschusses nach § 34 Abs 2 und Abs 3 RAO sind unanfechtbar. Entscheidungstexte Bkv 6/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1959 Bkv 6/58 Veröff: AnwBl 1959,60 = AnwBl 1960,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0072298 Dokumentnumme... mehr lesen...