Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt hat die Klägerin in einem Vorverfahren als Verfahrenshelfer vertreten. Mit dem in diesem Vorverfahren am 24. 10. 2007 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die dort beklagte Partei bei gegenseitiger Kostenaufhebung, der Klägerin 150.000 EUR zu zahlen. Mit einer im Namen der Klägerin eingebrachten „Bekanntgabe gemäß § 71 ZPO" versuchte die den Beklagten auch im vorliegenden Verfahren vertretende Rechtsanwalts GmbH die Nachzahlung der Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts nach § 19a Abs 3 RAO. Im Folgenden wird auch der zuletzt vertretende beklagte Rechtsanwalt nach der Diktion des § 19a Abs 3 RAO als „letzter" Anwalt bezeichnet, sein Prozessgegner als früherer Anwalt. In einem Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg (im Folgenden nur Vorverfahren) war der dortige Kläger Reinhard R***** (im Folgenden nur Mandant) zunächst durch einen dritten, näher genannten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der türkischstämmige Kläger war am 18. 10. 1999 an einem Verkehrsunfall beteiligt und wandte sich an den Beklagten, damit dieser als sein Rechtsvertreter seine Ansprüche und die Ansprüche seiner Gattin gegenüber dem Unfallgegner sowie der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend mache. Zunächst teilte der Kläger dem Beklagten mit, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Dies stellte sich in der Folge als unzutreffend heraus, weil infolge Zahlungsrück... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AfRAO §19 Abs1RAO §19 Abs3ZPO §391 Abs3 C
Rechtssatz: Sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten von einem Dritten entgegengenommene Geldbeträge nach Bestreitung seiner Forderung aus dem Mandatsverhältnis gerichtlich hinterlegte, steht §19 Abs 3 RAO einer prozessualen Aufrechnungseinrede des Rechtsanwalts im Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Ausfolgung jener Beträge nicht (mehr) im Weg. Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat die Beklagten in Verwaltungssachen, Amtshaftungssachen und Vertragssachen vertreten und hiefür von den Beklagten ein Honorar von S 400.000 erhalten. Weitere S 39.600 hat sie auf Grund eines Kostenzuspruchs durch den Verfassungsgerichtshof von den dortigen Verfahrensgegnern erhalten. Aus einem zu Gunsten der Beklagten bei ihr treuhändig erlegten Kaufpreis hat sie Beträge von S 430.835 und von S 60.000 als Honorar einbehalten. Die Klägerin begehrt zuletzt ... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 19 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, über bei ihm eingegangene Klientengelder unverzüglich Abrechnung zu legen. Entscheidungstexte 6 Bkd 4/99 Entscheidungstext OGH 22.11.1999 6 Bkd 4/99 16 Bkd 3/06 Entscheidungstext OGH 16.10.2006 16 Bkd 3/06 Beisatz: Er ist berechtigt, von den für seine Par... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs3
Rechtssatz: Ein Erlagsrecht steht dem Rechtsanwalt nur unter den in § 19 Abs 3 RAO gegebenen Voraussetzungen zu. Die Anmaßung eines Retentionsrechtes oder Kompensationsrechtes ohne Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist eine disziplinarstraffällig machende Pflichtwidrigkeit. Entscheidungstexte 4 Bkd 6/94 Entscheidungstext OGH 16.01.1995 4 Bkd 6/94 ... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs2RAO §19 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist gemäß § 19 Abs 2 RAO zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Ausschuß um gütliche Beilegung des Streits anzugehen. Selbst wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, ändert sich nichts an seiner Pflicht, die erhaltenen Beträge entweder auszufolgen oder gerichtlich zu hinterlegen (§ 19 Abs 3 RAO). Entscheidungstexte 16 Bkd 9... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann, Dr.Schlosser, Dr.Graf und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Erlagssache des Erlegers Dr.Johannes P*****, wider die Erlagsgegnerin K***** E***** GmbH, ***** vertreten durch Dr.Christian Dorda, Dr.Walter Brugger, Dr.Theresa Jordis und Dr.Florian Kremslehner, Rechtsanwälte in Wien, infolge außerorde... mehr lesen...
Norm: RAO §19 Abs3
Rechtssatz: Nach Abweisung des Erlagsantrags durch das angerufene Gericht ist der Rechtsanwalt zur unverzüglichen Ausfolgung der bei ihm für seine Partei eingegangenen Barerläge verpflichtet. Entscheidungstexte Bkd 19/87 Entscheidungstext OGH 06.07.1987 Bkd 19/87 6 Bkd 4/99 Entscheidungstext OGH 22.11.1999 6 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sowie auch Dr. Fred D***, der Komplementär, und Fred und Maria D***, die Kommanditisten der Klägerin, erteilten dem Beklagten im Juli bzw. Dezember 1979 Vollmacht, um ihre Interessen gegenüber der O*** R*** und anderen Gläubigern zu vertreten. Im Zuge der Vertretungstätigkeit meldete der Beklagte beim Kreisgericht Wels zu Sa 9/79 den Ausgleich für die Klägerin und zu Sa 10/79 für Dr. Fred D*** persönlich an. Eine wesentliche Aufgabe des Beklagten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VBRAO §19 Abs3
Rechtssatz: Für den Rechtsanwalt besteht das Recht und die Pflicht zur gerichtlichen Hinterlegung und zum Nachweis seiner Forderung, was in der Regel durch Erhebung der Klage geschehen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 512/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 512/77 Veröff: RZ 1977/110 S 215 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VBRAO §19 Abs3RAO §19 Abs4
Rechtssatz: Bei einem Antrag nach § 19 Abs 3 RAO darf die Ausfolgung des erlegten Betrages nur einverständlich oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung, nicht aber auf Grund eines Antrages des Erlagsgegners erfolgen, weil dem Rechtsanwalt gemäß § 19 Abs 4 RAO für seine Forderung aus der Vertretung am erlegten Betrag ein gesetzliches Pfandrecht zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VBRAO §19 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird, entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gemäß § 1425 ABGB zu erlegen. (SSt 13/46) Entscheidungstexte Bkd 83/57 Entscheidungstext OGH 30.01.1958 Bkd 83/57 Bkd 31/64 ... mehr lesen...