RS OGH 1999/11/22 6Bkd4/99, 16Bkd3/06, 23Os3/15m

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Veröffentlicht am 22.11.1999
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Norm

RAO §19 Abs3

Rechtssatz

Gemäß § 19 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, über bei ihm eingegangene Klientengelder unverzüglich Abrechnung zu legen.

Entscheidungstexte

  • 6 Bkd 4/99
    Entscheidungstext OGH 22.11.1999 6 Bkd 4/99
  • 16 Bkd 3/06
    Entscheidungstext OGH 16.10.2006 16 Bkd 3/06
    Beisatz: Er ist berechtigt, von den für seine Partei an ihn eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen und seines Verdienstes, insoweit sie durch erhaltene Vorschüsse nicht gedeckt ist, in Abzug zu bringen, er ist jedoch schuldig, sich hierüber „sogleich" mit seiner Partei zu verrechnen. (T1)
  • 23 Os 3/15m
    Entscheidungstext OGH 31.03.2016 23 Os 3/15m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112872

Im RIS seit

22.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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