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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen, daß der für die Feststellung der geistigen Nichteignung zum Lenken von Kfz relevante Zusammenhang der im ärztlichen Gutachten genannten "Befunde und Faktoren" nicht hinreichend dargetan wurde (Hinweis E 27.3.1990, 89/11/0300).
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenGutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110041.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017