RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0041

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Veröffentlicht am 21.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §31;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen, daß der für die Feststellung der geistigen Nichteignung zum Lenken von Kfz relevante Zusammenhang der im ärztlichen Gutachten genannten "Befunde und Faktoren" nicht hinreichend dargetan wurde (Hinweis E 27.3.1990, 89/11/0300).

Schlagworte

Anforderung an ein GutachtenGutachten Überprüfung durch VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110041.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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