RS Vwgh 1990/7/3 90/11/0063

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §31;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Zwar kann die bloße Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht zur Beurteilung der geistigen

und körperlichen Eignung heangezogen werden

(Hinweis E 13.11.1985, 85/11/0051), jedoch rechtfertigen die Einweisungen des Bf den Verdacht der psychischen Krankheit und die Vorgangsweise, daß der Amtsarzt seine Beurteilung der geistigen Eignung von der Beibringung eines psychiatrischen Befundes abhängig macht (Hinweis § 31 KDV, der ua auf die " Vorgeschichte " abstellt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110063.X01

Im RIS seit

29.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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