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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §31;Rechtssatz
Zwar kann die bloße Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht zur Beurteilung der geistigen
und körperlichen Eignung heangezogen werden
(Hinweis E 13.11.1985, 85/11/0051), jedoch rechtfertigen die Einweisungen des Bf den Verdacht der psychischen Krankheit und die Vorgangsweise, daß der Amtsarzt seine Beurteilung der geistigen Eignung von der Beibringung eines psychiatrischen Befundes abhängig macht (Hinweis § 31 KDV, der ua auf die " Vorgeschichte " abstellt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110063.X01Im RIS seit
29.10.2001