Index: 23/01 Insolvenzordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §103 GSVG 1978 §71 IO §113a IO §12a IO §19 ASVG § 103 heute ASVG § 103 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 ASVG § 103 gültig von 01.01.2004 ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien23/01 Insolvenzordnung82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §100 IO §19 IO §20 Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §18Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §19Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §48 Abs1 ÄrzteG 1998 § 100 heute ÄrzteG 1998 § 100 gültig ab 29.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Insolvenzordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1439EStG 1988 §108cIO §149 Abs1IO §156 Abs4IO §19VwRallg
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung standen sich ein aufrechenbarer Prämienbetrag und eine angemeldete Forderung auf Umsatzsteuer in zumindest gleicher Höhe gegenüber. Die Aufrechnung selb... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79IO
Rechtssatz: Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (damit auch für die Partei- und Prozessfähigkeit) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; dazu gehört insbesondere auch das Insolvenzrecht (siehe dazu Stoll, BAO-Kommentar, 782). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
1 Aufgrund eines am 26. Juli 2016 gestellten Antrages der revisionswerbenden Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. Jänner 2017 der Konkurs über das Vermögen der EB (im Folgenden: Schuldnerin) eröffnet und der Mitbeteiligte zum Masseverwalter bestellt. 2 Die Schuldnerin erbrachte vor der Insolvenzeröffnung Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 als beauftragtes Unternehmen für Auftrag gebende Unternehmen (im Folgenden: A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Insolvenzordnung
Norm: ABGB §1438IO §19IO §20IO §20 Abs1
Rechtssatz: Die §§ 19 und 20 IO regeln die Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Unter Aufrechnung ist - auch im Kontext der IO - die Aufhebung gegenseitiger Forderungen ohne effektiven Leistungsaustausch zu verstehen (vgl. Schubert in Konecny/Schubert, KO §§ 19, 29 Rz 1). Im Zuge des Insolvenzverfahr... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war Geschäftsführer der L. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Oktober 2013 das Sanierungsverfahren und mit Beschluss dieses Gerichtes vom 8. Oktober 2015 das Konkursverfahren eröffnet worden war. 2 Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 26. August 2014 wurde über das Vermögen des Revisionswerbers das Schuldenregulierungsverfahren ohne Eigenverwaltung des Schuldners eröffnet und ein Masseverwalter ... mehr lesen...