Norm: IO §110 IO § 110 heute IO § 110 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 110 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 110 gültig von 01.03.2006 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: IO §116IO §117IO §110IO §113
Rechtssatz: Dem Insolvenzgericht kommt bei der Genehmigung einer freihändigen Veräußerung nach § 117 Abs 1 Z 3 IO keine Kompetenz und auch keine Pflicht zur Genehmigung für einen in einem Prüfungsprozess abgeschlossenen Vergleich, dessen Abschluss Bedingung für die Gültigkeit des zu genehmigenden Kaufvertrags ist, zu. Es liegt keine Vermischung von Aktiva und Passiva vor, weil die Prüfung der Berechtigung der... mehr lesen...
Norm: IO §7IO §110IO §113
Rechtssatz: War bereits vor Insolvenzeröffnung ein Schiedsverfahren über eine Insolvenzforderung anhängig, so ist dieses Verfahren jedenfalls dann als Prüfungsverfahren iSv § 113 IO fortzusetzen, wenn nur der Insolvenzverwalter, nicht aber auch andere Insolvenzgläubiger das Bestehen der Forderung bestritten haben. Entscheidungstexte 18 ONc 2/18s Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 BIO §14 Abs1IO §110IO §113
Rechtssatz: Bei einer Zug-um-Zug-Verpflichtung liegt eine unbestimmte Forderung im Sinn des § 14 Abs 1 IO vor. Der Wert einer „Zug-um-Zug-Einschränkung“ eines Schadenersatzanspruchs ist im Insolvenzverfahren daher zu schätzen und – falls nicht null – vom Schadenersatzbetrag abzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 208/17w Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2IO §14IO §16IO §51IO §102IO §110KO §14KO §16KO §51KO §102VersVG §157
Rechtssatz: Zukünftige Schäden aufgrund eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Ereignisses sind als Konkursforderung geltend zu machen. Eine Klage auf Feststellung (§ 228 ZPO), dass die (allgemeine) Masse für solche Schäden hafte, ist als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: IO §110JN §56 Abs2GGG §14KO §110RATG §4
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Prüfungsprozess entspricht der bestrittenen Forderung, deren Feststellung begehrt wird. Mangels gesonderter Bewertungsvorschriften stellt dieser Wert auch die Bemessungsgrundlage für das Honorar des Rechtsanwalts (§ 4 RATG) und die Gerichtsgebühren (§ 14 GGG) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 310/99t ... mehr lesen...
Norm: KO §14KO §51KO §103KO §110 Abs1IO §110
Rechtssatz: Alle Prüfungsbegehren haben auf die Feststellung einer Geldforderung zu lauten. Ein Feststellungsbegehren, das nicht die Richtigkeit (und Rangordnung) einer Konkursforderung betrifft, kann selbst bei einer Anmeldung im Konkurs nicht Gegenstand eines Prüfungsprozesses sein; es ist auch nicht anmeldefähig (hier: Feststellung, dass die im Konkurs angemeldete Forderung aus der Tätigkeit als B... mehr lesen...
Norm: IO §110IO §139KO §110KO §139KO §157
Rechtssatz: Die Konkursaufhebung vor Beendigung eines Prüfungsprozesses führt zu keiner Unterbrechung, es wird vielmehr der mit dem Masseverwalter geführte Prüfungsprozess fortgesetzt und es tritt an Stelle des Masseverwalters der frühere Gemeinschuldner auf (vgl SZ 11/43). Entscheidungstexte 5 Ob 52/66 Entscheidungstext OGH 31.03.1966 5 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 Da3IO §110KO §110
Rechtssatz: Auch bei den Feststellungsprozessen nach § 110 KO betrifft der Streit ausschließlich eine Geldsumme, nämlich den Betrag, dessen Feststellung begehrt wird. Es besteht daher kein Anlass zu einem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO; die dennoch vorgenommene Bewertung ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 45... mehr lesen...
Norm: KO §113IO §110
Rechtssatz: Wurde das Begehren einer von Konkurseröffnung eingebrachten Leistungsklage nicht im Sinne des § 113 Abs 1 KO in ein Feststellungsbegehren geändert, so hat das Gericht von Amts wegen, falls es das Bestehen des Anspruches bejaht, lediglich die Feststellung der Forderung im Konkurse unter Abweisung des Leistungsbegehrens als eines Mehrbegehrens auszusprechen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...