Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst idente... mehr lesen...
Norm: B-VG Art142B-VG Art143OrgHG §8
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Zivilgerichte für Ersatzansprüche nach dem OrgHG schließt die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor dem Verfassungsgerichthof (Anklage gegen den Landeshauptmann oder dessen Stellvertreter nach den Art 142, 143 B-VG) nicht aus. Der Rechtsweg ist daher in diesen Fällen jedenfalls auch zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 2300... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht seit 20.12.1972 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 ASVG. Seit 1.7.1974 übt er die (selbständige) Tätigkeit eines Trafikanten aus. Mit Bescheid vom 8.8.1984 sprach die beklagte Partei aus, wie hoch ab 1.1.1976 die dem Kläger gewährte Berufsunfähigkeitspension jeweils sei, daß bestimmte Beträge hievon gemäß § 94 ASVG ruhend gestellt werden und daß ein Überbezug von S 258.630,80 e... mehr lesen...
Norm: OrgHG §8ASGG §37
Rechtssatz: Bei der Prüfung der richtigen Besetzung des Gerichtes kommt es nicht darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch nach dem OrgHG auch zu Recht besteht. Auch wenn das Arbeitsgericht und Sozialgericht der Ansicht ist, daß das beklagte Organ schon nach den Klagebehauptungen bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht in Vollziehung der Gesetze (Hoheitsverwaltung) tätig geworden sei, bleibt es, da dieser Umstand au... mehr lesen...