Entscheidungsgründe: Der am 5. 6. 1946 geborene Kläger (im vorinstanzlichen Verfahren: Erstkläger) stellte am 4. 5. 2001 bei der beklagten Pensionversicherungsanstalt gestützt auf § 255 Abs 21 BSVG einen Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Der am 5. 6. 1946 geborene Kläger (im vorinstanzlichen Verfahren: Erstkläger) stellte am 4. 5. 2001 bei der beklagten Pensionversicherungsanstalt gestützt auf Paragraph 255, Absatz 21, BSVG einen Antrag au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 9. 1945 geborene Klägerin stellte am 3. 8. 2000 (und 23. 8. 2000) bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 10. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22. 9. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 10. 2000 ab. Im Rahmen der Bescheidbegründung wurde der Klägerin mitgeteilt, ihrem Antrag auf vorze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 20. 9. 2000 den Antrag der am 10. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 12. 7. 2000 bzw 21. 7. 2000 auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Klägerin nicht erwerbsunfähig sei und die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem Stichtag 1. 7. 2000 gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen sei. Gege... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Antrag der am 23. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 15. 5. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, dass Erwerbsunfähigkeit nicht vorliege. Ab dem Stichtag 1. 7. 2000 sei die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen. Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Antra... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 22. 7. 1998 wurde der Antrag des Klägers vom 3. 7. 1998 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass er die Wartezeit gemäß § 111 BSVG nicht erfülle. Das Erstgericht wies das vom Kläger dagegen erhobene und auf die Gewährung der abgelehnten Leistung gerichtete Klagebegehren auch im zweiten Rechtsgang ab. Nach seinen Feststellungen war der am 26. 11. 1938 geborene Kläger ha... mehr lesen...
Norm: BSVG §255 Abs21
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 255 Abs 21 BSVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996 hat diskriminierenden Charakter, da dadurch in der Frage der Erfüllung der Wartezeit für Männer und Frauen, die im Zeitpunkt der durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 erfolgten Verschärfung der Wartezeit (1.9.1996) das für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehene ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 9. 1945 geborene Klägerin stellte am 3. 8. 2000 (und 23. 8. 2000) bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 10. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22. 9. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit ab. Im Rahmen der Bescheidbegründung wurde der Klägerin mitgeteilt, ihrem Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 20. 9. 2000 den Antrag der am 10. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 12. 7. 2000 bzw 21. 7. 2000 auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Klägerin nicht erwerbsunfähig sei und die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem Stichtag 1. 7. 2000 gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen sei. Gegen diesen ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1BSVG §255 Abs21BSVG §280 Abs2 Z1BSVG idF der 24.BSVG-Nov BGBl I 2001/101 §280 Abs2 Z1
Rechtssatz: Antrag an den Verfassungsgerichtshof, §280 Abs 2 Z1 BSVG idF der 24. BSVG-Novelle (BGBl I 2001/101) als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte 10 ObS 24/02f Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 24/02f ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 30. 11. 2000 den Antrag der am 21. 9. 1945 geborenen Klägerin vom 23. 11. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspensin wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 12. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 273 Abs 2 BSVG idF des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes (SVÄG) 2000, BGBl I Nr 43/2000) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten, sodass ein Leistungsanspruch zum Stichtag 1. 12. 2000 nicht meh... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheiden vom 8. 11. 2000 (Erstklägerin), 30. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 27. 12. 2000 (Drittklägerin) die Anträge der im Zeitpunkt der Antragstellung im 56. bzw. 57. Lebensjahr stehenden Klägerinnen vom 2. 11. 2000 (Erstklägerin), 23. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 19. 12. 2000 (Drittklägerin) auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF des So... mehr lesen...
Norm: BSVG §122cBSVG §255 Abs21
Rechtssatz: § 255 Abs 21 BSVG ist ungeachtet des SVÄG 2000 in Kraft geblieben. Entscheidungstexte 10 ObS 219/01f Entscheidungstext OGH 30.07.2001 10 ObS 219/01f 10 ObS 220/01b Entscheidungstext OGH 30.07.2001 10 ObS 220/01b 10 ObS 24/02f Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 8. 1945 geborene Klägerin stellte am 11. 10. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 11. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 24. 11. 2000 lehnte die beklagte Partei den Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 11. 2000 ab. § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF SRÄG 2000 mit Ablauf des Juni 2000 außer Kraft getreten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1945 geborene Klägerin stellte am 20. 3. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 8. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 11. 10. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 ab. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als An... mehr lesen...