Norm: VBG §6
Rechtssatz: Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtlich orientiert. Die mit einer Änderung der Tätigkeit verbundene („funktionelle") Versetzung ist im VBG nicht geregelt. Die Möglichkeit zur funktionellen Versetzung des Vertragsbediensteten steht daher ohne seine Zustimmung nur im Rahmen des Dienstvertrages zu. Entscheidungstexte 8 ObA 93/04s Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragsbediensteter und vollbeschäftigter Grenztierarzt ab 1.5.1979 der Grenzeintrittsstelle Hohenau dienstzugeteilt. Er fuhr nur bei Bedarf zur Abfertigung von durchschnittlich zwei Zügen täglich von seiner Praxis in Dürnkrut nach Hohenau; 1985 verlegte er seine Privatpraxis von Dürnkrut nach Wien, wodurch sich die frühere Fahrtzeit zum Dienstort von ca 30 Minuten auf 40 Minuten verlängerte. Vom 1.10.1993 bis 30.9.1998 wurde der Kläger karen... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVBG §6
Rechtssatz: Die Versetzung eines Vertragsbediensteten und vollbeschäftigten Grenztierarztes von der Grenzeintrittsstelle Hohenau zum Dienstort Drasenhofen verbunden mit der Verpflichtung, auch die grenztierärztlichen Abfertigungen an der Grenzeintrittsstelle Bahnhof-Hohenau zu verrichten, ist rechtmäßig. Daß der Vertragsbedienstete beim früheren Dienstort zeitlich weniger beansprucht war, steht dem nicht entgegen, zuma... mehr lesen...
Norm: VBG §6
Rechtssatz: Eine Versetzung, auf weniger als dreizehn Wochen befristet, die nur mit dem Nachteil des Pendelns verbunden ist und eine Übersiedlung nicht erforderlich macht, verstößt nicht gegen diese Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObA 268/95 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 ObA 268/95 Veröff: SZ 68/131 European Cas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Schuljahr 1984/85 (10.9.1984 bis 31.8.1985) im örtlichen Bereich des Landesschulrates Salzburg und zwar am Bundesoberstufenrealgymnasium Akademiestraße (AS 46) als Vertragslehrerin IIc/l 1 in den Fächern Deutsch und Psychologie mit 10 Wochenstunden teilbeschäftigt (Beilage 2). Mit Schreiben vom 14.6.1985 teilte der Landesschulrat für Salzburg der Klägerin mit, daß auf Grund der erfolgten Stundenzuweisung für das Schuljahr 1985/86 ihre vorau... mehr lesen...
Norm: VBG §6
Rechtssatz: Als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstgebers ist dem Vertragsbediensteten auch bei Versetzungen, die eine Übersiedlung nicht erfordern, wegen damit verbundener Veränderungen der Lebensumstände eine angemessene Frist zur Durchführung wichtiger familiärer Dispositionen zu gewähren. Entscheidungstexte 9 ObA 1/88 Entscheidungstext OGH 27.01.1988 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Seckau wohnhafte Klägerin ist seit 1.10.1968 (mit einer Unterbrechung vom 15. bis 21.7.1969) bei der beklagten Gebietskörperschaft als (zuletzt vollbeschäftigte) diplomierte Röntgenassistentin angestellt. Auf ihr Dienstverhältnis finden laut Dienstvertrag 'die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) in Verbindung mit dem stmk.LG 1952/41' (ersetzt durch das LG vom 3.7.1974, LGBl 1974/125 idF LGBl 1984/34) in der jeweils geltenden Fassung A... mehr lesen...
Der Kläger ist auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes vom Bundeskanzleramt, auswärtige Angelegenheiten, am 12. Mai 1945 im gehobenen Verwaltungsdienst für die österreichische Gesandtschaft in Prag angestellt worden. Er begehrt die Verurteilung der beklagten Republik Österreich zur Zahlung ihm gebührender Bezüge. Das Arbeitsgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des... mehr lesen...
Norm: VBG §6
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines bestimmten Dienstortes (hier: Prag) schließt nicht aus, daß der Vertragsbedienstete einer Anordnung des Dienstgebers auf Wechsel des Dienstortes Folge leisten muß. Entscheidungstexte 4 Ob 51/61 Entscheidungstext OGH 10.10.1961 4 Ob 51/61 Veröff: Arb 7434 4 Ob 53/85 Entschei... mehr lesen...